Rz. 51

Die rechtliche Beurteilung der Eignung ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde und im Streitfall Aufgabe der Verwaltungsgerichte.[63] Das von diesen Stellen hierzu angeforderte Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle liefert für diese behördliche bzw. gerichtliche Entscheidung die fachliche Grundlage in Gestalt der Aussage, ob medizinische oder Verhaltens- bzw. Persönlichkeitsmängel eine ungünstige Prognose für das Verkehrsverhalten begründen.

 

Rz. 52

Dass die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit erneuter Trunkenheitsfahrten (Prognose), bei der auch statistische Wahrscheinlichkeiten eine Rolle spielen, damit weitgehend in der Hand der verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Sachverständigen liegt, ist vom VGH BW gesehen und nicht beanstandet worden.[64] Diese Entscheidung macht Rolle, Bedeutung und Problematik der Mitwirkung Privater im Rahmen des Gefahrenabwehrrechts einmal mehr deutlich. Je mehr der Private in die Aufgabenerfüllung für die öffentliche Verwaltung integriert ist, je stärker er in Eigenverantwortung und Eigenständigkeit Maßnahmen trifft, die den Bürger berühren oder behördliches Handeln zumindest entscheidend vorprägen, umso stärker muss der Staat Vorkehrungen treffen und Sicherungen einbauen, die Rechtsstaatlichkeit garantieren. Durch Private quasi antizipierte Verwaltungsentscheidungen erfordern zwingend Zulassungs- und/oder Kontrollvorbehalte.[65]

[63] Gehrmann, NJW 1999, 457.
[64] VGH BW, Urt. v. 2.10.1997 – 10 S 3100/96, zfs 1998, 77 = NZV 1998, 175.
[65] Dazu: Haus, Veröffentlichungen des 30. Deutschen Verkehrsgerichtstages 1992, S. 105 ff., 118 ff. m.w.N.; Haus/Wohlfarth, Rn 65; vgl. auch Grünning, DAR 1991, 410. Der Notwendigkeit der Herstellung solcher Qualitätsstandards trägt das Gesetz durch Regelungen, z.B. durch § 2 Abs. 13 StVG, § 66 FeV i.V.m. Anlage 14 (Voraussetzungen für die Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung), § 4 Abs. 8 StVG (Fahrlehrer), § 4 Abs. 9 StVG (Verkehrspsychologische Beratung), Rechnung.

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