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Muster 5.10: Reines Terrassennutzungsrecht

 

Muster 5.10: Reines Terrassennutzungsrecht

Zu der Wohnung Nr. 1 gehört das Sondernutzungsrecht an der im Aufteilungsplan mit derselben Nummer bezeichneten, farbig abgegrenzten ebenerdigen Terrassenfläche. An den Grenzen der Terrassenfläche darf ein Sichtschutz angebracht und unterhalten werden. Der Sichtschutz darf jedoch nicht höher als 1,5 m sein.

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