Rz. 1
Muster 5.1: Grundfall Kfz-Stellplatz
Muster 5.1: Grundfall Kfz-Stellplatz
Es wird folgendes Sondernutzungsrecht (siehe Rdn 1) begründet:
a) Der Wohnung Nr. 1 (siehe Rdn 2) wird das Sondernutzungsrecht an dem im Freien belegenen Kfz-Stellplatz, der in der Anlage "Sondernutzungsrechte" zu dieser Urkunde mit der Nummer "1" markiert ist, zugeordnet (siehe Rdn 3). Der Stellplatz darf nur zum Abstellen von zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen genutzt werden. Auf dem Stellplatz dürfen weder Reifen noch sonstige Gegenstände oder Müll, insbesondere keine Gefahrgüter, gelagert oder abgestellt werden (siehe Rdn 4). Ölwechsel dürfen auf dem Stellpatz nicht durchgeführt werden.
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