Wert des Betriebs am Stichtag: 10.000.000 EUR
Mehr als 20 Beschäftigte.
Ausgangslohnsumme: 1.000.000 EUR
Lohnsumme (Ende der Lohnsummenfrist): 3.500.000 EUR innerhalb von fünf Jahren
Die Summe der jährlichen Lohnsummen in den fünf Jahren nach dem Erwerb (Regelverschonung) erreicht im obigen Beispiel 350 % der Ausgangslohnsumme. Sie liegt damit 50 Prozentpunkte unter der Mindestlohnsumme von 400 %; dies entspricht ⅛. Der Verschonungsabschlag von 85 % verringert sich somit um ⅛ auf 74,375 %.
Beträgt der gemeine Wert des Betriebs im Besteuerungszeitpunkt 10.000.000 EUR, bleiben zunächst 8.500.000 EUR steuerfrei, wohingegen 1.500.000 EUR zu versteuern sind. Wegen des Verstoßes gegen die Lohnsummenregelung bleiben dann nur 7.437.500 EUR steuerfrei. Die verbleibenden 2.562.500 EUR sind zu versteuern, wobei die zunächst gezahlte Steuer angerechnet wird.