Rz. 81
Das geringste Gebot stellt während der ganzen Versteigerung bis zu deren Abschluss durch den rechtskräftigen Zuschlag die wichtigste Grundlage der Versteigerung dar. Es gliedert sich in:
Rz. 82
Der Deckungsgrundsatz besagt, dass alle dem bestrangig betreibenden Gläubiger vorgehenden Rechte in das geringste Gebot aufgenommen werden müssen, und es wird auch nur ein Gebot zugelassen, das dem Anspruch des bestrangig betreibenden Gläubiger vorgehenden Rechte deckt, § 44 ZVG. Der Übernahmegrundsatz besagt, dass der Ersteher die bestehenden Rechte aus Abteilung II und III des Grundbuches mit allen Nebenrechten, Belastungen und wiederkehrenden Leistungen zu übernehmen hat, §§ 44, 52 ZVG. Die Übernahme erfolgt ab Zuschlagserteilung (§ 56 ZVG). Persönlicher Schuldner der gesicherten Forderung wird der Ersteher aber nur dann, wenn der Grundstückseigentümer, der zugleich persönlicher Schuldner ist, deren Übernahme durch rechtzeitige Anmeldung nach § 53 Abs. 2 ZVG veranlasst hat.
Geringstes Gebot
[Alle Daten sind als Werktage zu unterstellen]
Grundbuchinhalt:
Abteilung II:
Sp. 1 |
Sp. 2 |
Sp. 3 |
1 |
1 |
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Gasfernleitungsrecht) für die Energie Gas AG in Essen. Mit Bezug auf die Bewilligung vom 13.5.1993 …… eingetragen am 17.7.1993. |
2 |
1 |
Die Zwangsversteigerung ist angeordnet (AG Berlin-Mitte – 17 K 12/21). Eingetragen am 2.2.2021. |
Abteilung III:
1 |
1 |
100.000,– |
Einhunderttausend EUR Grundschuld mit 10 v.H. Jahreszinsen für die A-Bank. Die Zinsen sind kalenderjährlich nachträglich fällig. Vollstreckbar nach § 800 ZPO. Eingetragen mit Bezug auf die Bewilligung vom 17.1.2010 ...... am 2.2.2010. |
2 |
1 |
50.000,– |
Fünfzigtausend EUR Grundschuld mit 10 v.H. Jahreszinsen für die B-Bank. Die Zinsen sind kalenderjährlich nachträglich fällig. Vollstreckbar nach § 800 ZPO. Eingetragen mit Bezug auf die Bewilligung vom 18.7.2010 ...... am 30.9.2010. |
Verkehrswert |
400.000,– EUR |
Versteigerungstermin |
17.3.2022 |
Betreibende Gläubiger |
a) P persönlich wegen einer titulierten Forderung von 5.000,– EUR Beschlagnahme am 1.2.2021 b) B-Bank aus dem Recht III/2 wegen Kapital und Zinsen seit dem 1.1.2014. Beitritt 6.1.2022 |
bestbetreibender Gläubiger |
B-Bank aus dem Recht III/2 |
Anmeldungen zum Termin:
A-Bank: |
Kapital und Zinsen seit dem 1.1.2018 Terminswahrnehmungskosten pauschal 500,– EUR |
B-Bank: |
Terminswahrnehmungskosten pauschal 400,– EUR |
Stadt: |
Grundsteuern 500,– EUR. |
Geringstes Gebot:
Bestehen bleibende Rechte:
II/1 |
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Energie Gas AG vom 17.7.1993. |
III/1 |
100.000,– EUR nebst 10 % Zinsen für die A-Bank |
Beschluss:
Der Wert für das Recht II/1 wird nach Anhörung der Beteiligten auf 100,– EUR festgesetzt, § 51 Abs. 2 ZVG.
Summe der bestehen bleibenden Rechte insgesamt |
100.100,– EUR. |
Bar zu zahlender Teil:
1. |
Verfahrenskosten – fiktiv – |
5.500,– EUR |
2. |
Grundsteuern (Rangkl. 3) – angenommen – |
500,– EUR |
3. |
Recht III/1: a) Kosten |
500,– EUR |
|
|
b) Zinsen laufende: 1.1.2020–31.3.2022 rückst.: 1.1.2018–31.12.2019 gesamt insgesamt |
42.500,– EUR |
43.000,– EUR |
|
|
|
|
|
Gesamtsumme |
49.000,– EUR |
Rz. 83
Hinweis
Geboten wird immer auf das Bargebot.
Bei einem Gebot von 49.000,00 EUR hat ein Bieter wirtschaftlich somit 49.000,00 EUR + 100.100,00 EUR = 149.100,00 EUR geboten.