Rz. 713

 

Hinweis

Rdn 478 ff.; § 3 Rdn 44 ff., 194 ff.; zur Rechtsnachfolge § 2 Rdn 60 ff., 86 ff., 223 ff., 341 ff. und 1248 ff.

 

Rz. 714

Gerade mit Blick auf die vielfältigen Drittleistungen ist zu prüfen, ob der Fordernde (unmittelbar Verletzter, Drittleistungsträger) auch tatsächlich Inhaber der Forderung ist oder noch ist.

 

Rz. 715

Wird eine rechtshängige Forderung abgetreten und macht der Zessionar den Anspruch noch während des Vorprozesses erneut rechtshängig, hemmt auch die neue Klage die Verjährung.[731]

[731] BGH v. 9.12.2010 – III ZR 56/10 – MDR 2011, 253 = NJW 2011, 2193 = VersR 2011, 1459.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge