Rz. 713
Hinweis
Rz. 714
Gerade mit Blick auf die vielfältigen Drittleistungen ist zu prüfen, ob der Fordernde (unmittelbar Verletzter, Drittleistungsträger) auch tatsächlich Inhaber der Forderung ist oder noch ist.
Rz. 715
Wird eine rechtshängige Forderung abgetreten und macht der Zessionar den Anspruch noch während des Vorprozesses erneut rechtshängig, hemmt auch die neue Klage die Verjährung.[731]
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