Rz. 43
Rz. 44
Ein Schadenersatzverhältnis ist ein (gesetzliches) Schuldverhältnis. Dieses kann bei regelmäßigen Leistungsverpflichtungen auch als Dauerschuldverhältnis aufgefasst werden.
Rz. 45
Zum Verjährungsrecht bei wiederkehrenden Leistungen Rdn 69 ff., Rdn 738 ff.
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