1 Voraussetzungen für die Leistung
1.1 Die versicherte Person ist durch einen im Rahmen dieses Vertrages versicherten Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität). Wegen dieser Invalidität ist es der versicherten Person nicht möglich, ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Einschränkungen nachzugehen bzw. das alltägliche Leben uneingeschränkt zu bewältigen. Durch Umbau des Arbeitsplatzes kann die berufliche Tätigkeit wieder ganz oder teilweise aufgenommen bzw. der Alltag besser bewältigt werden.
1.2 Der Anspruch auf Umbaukosten wird innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall bei uns geltend gemacht.
1.3 Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, können Sie sich unmittelbar an uns halten.
2 Art der Leistung
2.1 Wir ersetzen insgesamt bis zur Höhe von 15.000 EUR der nachgewiesenen Kosten für den Umbau des Arbeitsplatzes. Als Arbeitsplatz gilt der Platz, an dem die versicherte Person vor dem Unfall zur überwiegenden Zeit ihrer beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist.
Kosten (max. 15.000 EUR) werden somit ersetzt für den Umbau
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von Büromobiliar |
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eines Büros (z.B. Türenverbreiterung) |
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eines Gebäudes (z.B. Rampenbau, Aufzug) |
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von Toiletten |
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von Maschinen |
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eines Personen- oder Lastkraftwagens |
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sonstiger Anlagen |
oder, sofern der Umbau des Arbeitsplatzes nicht notwendig ist, 80 % der Kosten (max. 15.000 EUR) für den behindertengerechten Umbau der Wohnung (z.B. Installation von Rampen, Einbau eines Notrufsystems, Umbau von Küche und Bad).
2.2 Ist der Umbau teurer als eine Neuanschaffung, werden die Kosten für die Neuanschaffung ersetzt.
2.3 Entscheiden sich versicherte Person und Sie gemeinsam dafür, dass statt des Umbaus des ehemaligen Arbeitsplatzes ein neuer Arbeitsplatz bei Ihnen eingerichtet wird, werden auch hierfür die Kosten ersetzt. Ist ein Umbau der Wohnung der Versicherten Person nicht möglich, werden stattdessen die Umzugskosten in eine behindertengerechte Wohnung übernommen.
Ist ein Umbau des Arbeitsplatzes oder der Wohnung bzw. der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung nicht notwendig, dagegen der Umbau des privaten Pkw der versicherten Person, werden diese Kosten gezahlt.
3 Kosten können nur entweder für Umbaukosten bzw. das neue Einrichten des Arbeitsplatzes oder Umbaukosten für die Wohnung bzw. Umzugskosten in eine behindertengerechte Wohnung oder den Umbau eines privaten Pkw’s eingereicht werden. Die einzelnen Möglichkeiten können untereinander nicht kombiniert werden.