Rz. 420
Muster 104: Musterbedingung Telefonkostenzuschuss
Wir zahlen einmal je Unfall einen Telefonkostenzuschuss von 50 EUR. Der Telefonkostenzuschuss kann längstens innerhalb von 3 Monaten, vom Unfalltag an gerechnet, verlangt werden.
Rz. 421
Ein Telefonkostenzuschuss wird üblicherweise nur im Rahmen von Zusatzleistungen bei Auslandsreisen in den Versicherungsschutz aufgenommen. Diese Zusatzleistung ist als Summenversicherung ausgestaltet.
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