Rz. 351

Nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1983, 1859) wird das Zwangsgeld auf Antrag des Gläubigers und nicht von Amts wegen beigetrieben. Im Vollstreckungsantrag ist jedoch darauf hinzuweisen, dass vom entsprechenden Vollstreckungserlös das Zwangsgeld an die Staatskasse abgeführt wird, die bisherigen mit vollstreckten Kosten stehen dem Gläubiger zu.

 

Rz. 352

Kann das Zwangsgeld nicht beigetrieben werden, so stellt der Gerichtsvollzieher hierüber eine Fruchtlosigkeitsbescheinigung aus. Der Gläubiger kann mit dieser Bescheinigung sodann die angeordnete Zwangshaft vollstrecken. Hierzu bedarf es jedoch zunächst eines Haftbefehles des zuständigen Prozessgerichtes erster Instanz.

Der Schuldner hat vor endgültiger Beitreibung des Zwangsgeldes sowie während der Vollstreckung der Zwangshaft jederzeit die Möglichkeit seiner Verpflichtung nachzukommen, die Haft dauert jedoch max. sechs Monate an.

 

Rz. 353

Muster 5.10: Antrag auf Beitreibung eines festgesetzten Zwangsgeldes

 

Muster 5.10: Antrag auf Beitreibung eines festgesetzten Zwangsgeldes

Verteilerstelle für

Gerichtsvollzieheraufträge beim

Amtsgericht

_________________________

(genaue Anschrift)

Vollstreckungsauftrag zur Beitreibung eines Zwangsgeldes

In der Zwangsvollstreckungssache

Gläubiger G

_________________________

(genaue Anschrift)

– Gläubiger G –

– Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R –

gegen

Schuldner S

_________________________

(genaue Anschrift)

– Schuldner –

überreichen wir

vollstreckbare Ausfertigung des _________________________ (genaue Bezeichnung des Titels)

und beauftragen Sie,

das festgesetzte Zwangsgeld in Höhe von _________________________ EUR nebst den aus dem beigefügten Forderungskonto ersichtlichen Kosten der Zwangsvollstreckung sowie der weiter durch dieses Verfahren entstehenden Kosten im Wege der Sachpfändung beizutreiben und das Zwangsgeld an die Staatskasse abzuführen.

 
Forderung gemäß beiliegendem Forderungskonto: _________________________ EUR

(Hinweis: Ein Forderungskonto ist unbedingt beizufügen.)

Kosten des Zwangsvollstreckungsauftrags:

 
0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG _________________________ EUR
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG _________________________ EUR
USt 19 % _________________________ EUR
Gesamtbetrag inkl. USt _________________________  EUR

Für die Begleichung der Gerichtsvollzieherkosten stehen wir ein und bitten Sie, uns diese in Rechnung zu stellen.

Die eingezogenen Beträge, die dem Gläubiger zustehen, bitten wir auf das Konto 12345 bei der A Bank, BLZ 111 111 11 zu überweisen.

Geldempfangsvollmacht liegt an.

Die Vollstreckung wird wegen einer unvertretbaren Handlung betrieben, zu dessen Leistung der Schuldner verpflichtet ist und die dieser bislang nicht erfüllt hat. Das Prozessgericht der 1. Instanz hat daher mit Beschl. v. _________________________ ein Zwangsgeld von _________________________ EUR, ersatzweise Haft von _________________________ Tagen angeordnet. Auch hierauf ist der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, so dass die Beitreibung des Zwangsgeldes geboten ist.

Einfache und beglaubigte Abschrift anbei.

Rechtsanwalt R

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