André Schah-Sedi, Dr. Michael Nugel
I. Typischer Sachverhalt
Rz. 195
Der Autofahrer F wurde wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, begangen am 1.3.2020, am 2.6.2020 wegen Verkehrsvergehen gem. § 316 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen mit einer Sperrfrist von noch neun Monaten.
Wenige Tage nach dem Vorfall beauftragt F Rechtsanwalt R mit der Verteidigung. Nach Abschluss des Strafverfahrens kommt F in die Praxis von R und erklärt, er habe sich im Dezember um einen neuen Führerschein bemüht und sei von der Straßenverkehrsbehörde darauf hingewiesen worden, dass er hierzu einen Antrag stellen müsse. Zu dem hiernach gestellten Antrag habe die Straßenverkehrsbehörde ihm mitgeteilt, der Antrag könne erst etwa sechs Wochen vor Ablauf der Sperrfrist, also Mitte Februar 2021 eingereicht und bearbeitet werden, und im Übrigen komme die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis erst in Betracht, wenn ein positives Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung vorgelegt werde. F bittet R um Aufklärung und Hilfe.
Rz. 196
Als Rechtsgrundlagen zum Recht der Fahrerlaubnis sind zu nennen:
Rz. 197
Darüber hinaus sind Regelungen zum Recht der Fahrerlaubnis in den verkehrsrechtlichen Straftatbeständen des StGB, der StPO und im OWiG getroffen.
Bei dem verwaltungsrechtlichen Führerscheinverfahren handelt es sich um ein Verfahren, das nach dem VwVfG und im gerichtlichen Verfahren nach der VwGO geregelt ist.
Rz. 198
Im StVG selbst sind u.a. geregelt:
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die Grundlagen für die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 2–3 StVG); |
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die Fahrerlaubnis auf Probe gem. § 2a ff. StVG; |
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das Punktesystem/Fahreignungs-/Bewertungssystem (§ 4 StVG); |
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die erforderlichen Ermächtigungsgrundlagen für Verordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StVG); |
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die Vorschriften über das Führen und den Inhalt des Fahreignungsregisters (§§ 28–30c StVG); |
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die Vorschriften über das Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörden (§§ 48 ff. StVG). |
Rz. 199
In der Fahrerlaubnis-Verordnung sind u.a. folgende Tatbestände geregelt:
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die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§§ 7–20 FeV); |
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das Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis (§§ 21–25b FeV); |
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die Fahrerlaubnis auf Probe (§§ 32–39 FeV); |
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das Punktesystem/Fahreignungs-/Bewertungssystem (§§ 40–44 FeV). |
II. Mandatsannahme/Checkliste zur Mandantenberatung
Rz. 200
Checkliste: Die wichtigsten Aspekte bei der Beratung und Interessenvertretung eines Mandanten in Führerscheinangelegenheiten
A. Die unterschiedlichen Problemstellungen und Ziele der Beratung und Interessenvertretung
I. Strafverfahren
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Klärung des Verfahrensstands |
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Beschleunigung des Verfahrens |
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Minimierung einer evtl. Sperrfrist |
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Einlassung vorlegen (wichtig: Die Beachtung der Auswirkungen der Einlassung für weitere Angelegenheiten, speziell Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sowie haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen) |
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Einholung eines aktuellen Auszuges aus dem Fahreignungsregister |
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Überprüfung der eingetragenen Punkte in dem Fahreignungsregister |
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Wichtig: Löschungsmöglichkeiten beachten |
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Möglichkeit der Abkürzung einer evtl. Sperrfrist |
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Nutzung der Zeit des Entzuges für die Vorbereitung auf evtl. Begutachtung für Fahreignung (BfF) |
II. OWi-Verfahren/Bußgeldverfahren
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Ziel der Verteidigung: Verfahrenseinstellung oder Herabsetzung der Geldbuße, speziell unter 60 EUR (eintragungspflichtige Grenze), zwecks Vermeidung des Eintrages von Punkten in dem Fahreignungsregister |
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Vorlage der Einlassung |
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Bei – drohendem – Fahrverbot Prüfung der Möglichkeit der Ausnahme vom Regelfahrverbot |
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Zeitpunkt der evtl. Vollstreckung des Fahrverbots klären |
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Risiko des Übergangs in das Strafverfahren |
B. Verwaltungsrechtliches Führerscheinverfahren
I. Erteilung/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
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Ersterwerb |
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Besitzstand der früher erworbenen Fahrerlaubnis nach neuem Recht der Fahrerlaubnis |
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Entzug der Fahrerlaubnis |
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Einschränkungen der Fahrerlaubnis und Erteilung von Auflagen |
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Wiedererteilung der Fahrerlaubnis |
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Probleme bei der Fahrerlaubnis auf Probe |
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Anordnung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar |
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Schriftliche Verwarnung |
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Entzug der Fahrerlaubnis |
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Speziell: Bei Nichtbefolgung von Anordnungen der Teilnahme an einem Aufbauseminar |
II. Klärungen zur ausländischen Fahrerlaubnis
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Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis ohne deutschen Wohnsitz |
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Inhaber einer EU- und EWR-Fahrerlaubnis bei deutschem Wohnsitz |
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Inhaber einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis
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Prüfung der Geltung |
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Sonstige Aspekte zur Übersetzung etc. |
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III. Anordnungen bei Erreichen einer bestimmten Punktzahl
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Maßnahmen bei Erreichen einer bestimmten Punktzahl
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Schriftliche Ermahnung bei 4–5 Punkten |
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Schri... | |