André Schah-Sedi, Dr. Michael Nugel
Rz. 279
Schon bei der Annahme des Mandates in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit, speziell Schadensersatzangelegenheit, sind zahlreiche Aspekte zu klären. Dies beginnt mit der Prüfung der Interessenkollision, der Annahme des Mandates, Klärung des Mandatsverhältnisses/Umfanges, der Haftungsvoraussetzungen sowie der in Betracht kommenden Sach- und Personenschadenpositionen. Schließlich sind auch versicherungsrechtliche Aspekte zu beachten.
Am sichersten ist ein Überblick über alle Aspekte des verkehrsrechtlichen Mandates anhand einer Checkliste zu gewinnen.
Rz. 280
Checkliste: Mandatsannahme und Mandatsabwicklung für außergerichtliche Geltendmachung und Kraftschadenprozess
A. Prüfung Interessenkollision
I. Mandant/Auftraggeber
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Halter |
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Fahrer |
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Insasse/Beifahrer |
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Leasinggeber |
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Leasingnehmer |
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Sonstige Betroffene, z.B. Anspruchsteller für Unterhaltsschaden oder Haushaltsführungsschaden |
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Arbeitgeber/Dienstherr |
B. Annahme des Mandates
I. Mandatsannahme für
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Halter |
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Evtl. Leasinggeber/Leasingnehmer |
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Fahrer |
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Sonstige Geschädigte |
II. Entgegennahme der Vollmacht
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Mandant selbst |
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Gesetzlicher Vertreter
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bei Minderjährigen |
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Bestellung Betreuer |
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Speziell: Vertretungsvollmacht bei Unternehmen, gesetzlicher Vertreter |
C. Gegenstand und Umfang des Mandats
I. Klärung des Mandatsgegenstandes
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Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen gegen
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Schädiger |
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Haftpflicht |
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Dritte |
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Ansprüche gegen eigene Fahrzeugversicherung
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Teilkasko |
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Vollkasko |
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Evtl. Abrechnung nach Differenztheorie |
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D. Beratung zur Abwicklung des Mandates
I. Information über Abwicklung der Schadenangelegenheit durch Mandanteninformation
II. Klärung spezieller Besonderheiten des Schadenvorganges
III. Information speziell zum Unfall im Ausland
E. Evtl. notwendige Eilmaßnahmen zur Beweissicherung
I. Klärung der Verkehrssituation
II. Straßenverhältnisse
III. Sonstige Unfallursache
IV. Begutachtung der beteiligten Fahrzeuge
V. Feststellung/Dokumentation von Verletzungen (Primärverletzungen)
VI. Ermittlungen zur Schadenhöhe
F. Speziell: Unfall mit Auslandsberührung
I. Unfall im Inland mit Ausländer, Geltendmachung der Ansprüche gegen
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Deutsches Büro Grüne Karte e.V. |
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Garantiefonds/Verkehrsopferhilfe (VOH), z.B. bei nicht ermitteltem ausländischem Fahrzeug |
II. Unfall im Ausland, speziell Regulierung gem. 4. KH-Richtlinie
G. Klärung der Haftungsvoraussetzungen
I. Haftung aus § 7 StVG
II. Haftung aus unerlaubter Handlung, §§ 823 ff. BGB
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Speziell: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht |
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Sonstige Haftungstatbestände (z.B. Tierhalterhaftung) |
III. Klärung der Haftungsquote
IV. Speziell: Anspruch des Beifahrers/Insassen bei (Allein-)Verschulden des Fahrers
H. Belehrung über Schadensminderungspflichten
I. Allgemeines zur Schadensminderungspflicht
II. Belehrung zur Schadensminderungspflicht zu einzelnen Schadenspositionen bei
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Fahrzeugschaden (umgehende Erteilung des Reparaturauftrags) |
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Totalschaden: Verwertung der Restwerte |
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Beauftragung von Sachverständigen
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Geringfügigkeitsgrenze ca. 800–1.000 EUR |
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Inanspruchnahme von Mietwagen
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Mindestfahrleistung beachten |
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Möglicher Anspruch auf Nutzungsentschädigung |
III. Personenschaden und Schadensminderungspflicht
I. Klärung von Fristen und Verjährungsfragen
I. Fristen für Geltendmachung von Ansprüchen aus der Unfallversicherung
II. Prüfung der Verjährungsfristen
J. Der Kraftschadenprozess
I. Der gerichtlich geltend zu machende Anspruch
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Der Anspruchsberechtigte/Aktivlegitimation
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Vertretung/gesetzlicher Vertreter |
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Besonderheiten für die Geltendmachung des Anspruchs auf
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Unterhaltsschaden |
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Haushaltsführungsschaden |
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II. Die richtige Fassung des Klageantrages
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Leistungsantrag |
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Feststellungsantrag
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Bei Schmerzensgeldforderung |
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Zukunftsschaden |
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Ersatz von Versicherungsbeiträgen |
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Beweisfragen |
K. Klärung der Kosten sowie der Anwaltsvergütung
I. Erstattung der gesetzlichen Gebühren durch
II. Speziell: Gebührendifferenz zwischen geltend gemachtem Anspruch und reguliertem Anspruch
III. Die Gebühren als Schadenposition bei Geltendmachung Kaskoentschädigung
IV. Die Gebühren im Prozess
V. Freistellungsanspruch bei Rechtsschutzdeckung
VI. Vereinbarung Sonderhonorar als Summe oder Zeithonorar
L. Die Beteiligung von Rechtsschutz
I. Anspruch Rechtsschutzdeckung für
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VN |
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mitversicherte Person |
II. Umfang der Rechtsschutzdeckung
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Anwaltsgebühren |
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Kosten |
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Speziell: Anspruch auf Kostendeckung bei notwendiger Beweissicherung (gedeckt nur gerichtliches Beweisverfahren; vgl. Bezug zum Straf- und OWi-Verfahren) |
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Korrespondenzgebühr im gerichtlichen Verfahren |
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Kostendeckung bei Auslandsunfall |