Rz. 79

 

Beispiele für beide Fälle

Klage gegen Immissionen, die vom Straßenverkehr ausgehen (z.B. Verkehrslärm, Abgase);
Klage gegen die von Altglascontainern und Wertstoffsammelanlagen ausgehenden Lärmemissionen;[112]
Klage auf Beseitigung eines Baumes im Straßenbereich;[113]
Klage eines Fahrlehrers, eine Straßenverkehrsbehörde auf Unterlassung zu verpflichten, nur bestimmte Anbieter von Nachschulungskursen zu nennen;[114]
Leistungsklage in Form der Unterlassungsklage gegen die Bildbeobachtung und Bildaufzeichnung per Videoüberwachung im öffentlichen Raum.[115]
Klage auf Unterlassen von Informationen oder Warnungen (z.B. Warnung vor Lebensmitteln, Warnung vor Sekten).[116]
[113] OVG NRW zfs 2000, 230.
[114] VG Bremen NVwZ-RR 2000, 19; vgl. auch VG Stuttgart, Urt. v. 25.2.2000 – 10 K 7068/97, zfs 2000, 323.
[115] VGH BW, Urt. v. 21.7.2003 – 1 S 377/02, NVwZ 2004, 498 m.w.N.; VG Hannover, Urt. v. 14.7.2011 – 10 A 5452/10.
[116] Zur Warnung vgl. Haus/Wohlfarth, Rn 128 f., 498.

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