Rz. 41

Muster 56.9: Verwalterbestellung nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 2 und § 44 Abs. 2 WEG n.F.

 

Muster 56.9: Verwalterbestellung nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 2 und § 44 Abs. 2 WEG n.F.

An das Amtsgericht

Abt. für Wohnungseigentumssachen

_____

Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG

des Wohnungseigentümers _____

– Kläger –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____

gegen

den (verwalterlosen Verband) "WEG" _____

– Beklagter –

vertreten durch die (beiden) übrigen Miteigentümer der Anlage _____,

1. _____, _____
2. _____, _____

Namens und in Vollmacht des Klägers wird Folgendes beantragt:

Als Verwalter der Wohnungseigentumsanlage _____ wird auf der Grundlage seines schriftlichen Angebots vom _____ der WEG-Verwalter, die Fa. _____ GmbH, bestellt.

Begründung:

Der Kläger begehrt die Bestellung eines Verwalters. Die Anlage besteht seit 14 Jahren in unveränderter personeller Zusammensetzung. Bislang war sie entsprechend einer Bestimmung in der Teilungserklärung verwalterlos, weil die Parteien die anfallenden Geschäfte problemlos ohne ein Fremdorgan abwickeln konnten. Seit über einem Jahr besteht jedoch zunehmend Streit. Erforderliche Arbeiten an Haus und Grundstück werden von den Beklagten verweigert. Der Anteil an den Kosten wird nicht oder nur mit geraumer Verspätung gezahlt. Das Verlangen des Klägers nach Bestellung eines professionellen Verwalters wird ignoriert bzw. kommentarlos zurückgewiesen. Insofern hat auch die Vorbefassung und Beratung auf einer Eigentümerversammlung keinen Sinn. Es ist die direkte Bestellung durch das Gericht angezeigt. Der Kläger überreicht nur für das Gericht das von ihm eingeholte Angebot vom _____ als

Anlage K 1,

in dem sich der im Antrag genannte Verwalter, die Fa. _____ GmbH, zur Übernahme des Amtes bereit erklärt. Die Höhe der Vergütung ist angemessen.

(Rechtsanwalt)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?