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Muster 56.6: Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Durchführungsverbot bzgl. Eigentümerversammlung

 

Muster 56.6: Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Durchführungsverbot bzgl. Eigentümerversammlung

An das Amtsgericht

Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen

_____

Antrag auf einstweilige Verfügung nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG i.V.m. 935, 940 ZPO

des Wohnungseigentümers _____, _____-Straße, _____

– Verfügungskläger –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____

gegen

XY als Miteigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft _____-Straße, _____

– Verfügungsbeklagter –

Namens und in Vollmacht des Klägers wird beantragt, im Wege der einstweiligen Verfügung – aufgrund der Kürze der Zeit ohne vorherige mündliche Verhandlung – befristet für 6 Monate

1. dem Beklagten zu untersagen, am _____ eine Wohnungseigentümerversammlung abzuhalten und eine neue Verwaltung zu wählen sowie den Verwaltungsbeirat durch einen neuen zu ersetzen, wie dies im Einladungsschreiben nebst Tagesordnung des Miteigentümers _____ angekündigt ist.
2. den Beklagten _____ zu verpflichten, in Zukunft nicht ohne gerichtliche Ermächtigung oder die nach dem Gesetz oder der Teilungserklärung erforderlichen Voraussetzungen erneut Wohnungseigentümerversammlungen einzuberufen.

Begründung:

Die Parteien sind Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft _____ Die Versammlung vom _____ hatte gemäß TOP 2 des Versammlungsprotokolls den bis dahin bestellten Verwalter abberufen. Das Protokoll wird auszugsweise überreicht als

Anlage K 1.

Ein neuer Verwalter konnte seitdem nicht bestellt werden. Deshalb berief der Beklagte eine außerordentliche Eigentümerversammlung für den _____ ein. Diese Versammlung muss von vornherein verboten werden, weil sie gegen das Gesetz verstößt. Denn ein Wohnungseigentümer, der weder Verwalter noch Vorsitzender bzw. Mitglied des Beirats ist und gleichwohl ohne gerichtliche Ermächtigung zu einer Versammlung einlädt, handelt gegenüber den Miteigentümern pflichtwidrig (§ 24 Abs. 3 WEG). Eine solche Pflichtwidrigkeit kann jeder Wohnungseigentümer verbieten lassen. Da die Versammlung bereits in 11 Tagen stattfinden soll, besteht für eine einstweilige Regelung eine Notwendigkeit. Es besteht zudem Wiederholungsgefahr, so dass auch der Klagantrag zu 2 begründet ist.

(Rechtsanwalt)

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