Rz. 79
Muster 56.18: Klage auf Entziehung von Wohnungseigentum
Muster 56.18: Klage auf Entziehung von Wohnungseigentum
An das Amtsgericht – Prozessgericht – _____
Klage
Des Verbandes Wohnungseigentümergemeinschaft _____ der Wohnungseigentumsanlage _____-Straße,
– Kläger –
Verwalter: Fa. _____ Verwaltungs-GmbH, _____, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer _____, ebenda,
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____
gegen
die Eheleute _____, _____
– Beklagte –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____
wegen: Entziehung des Wohnungseigentums
Namens und in Vollmacht des Verbandes, dieser vertreten durch den Verwalter, der sein Recht gemäß § 17 WEG n.F. geltend macht, erheben wir Klage und bitten um Termin zur mündlichen Verhandlung, in der wir beantragen werden, wie folgt zu erkennen:
1. | Die Beklagten werden verurteilt, ihr in der Wohnungseigentumsanlage _____-Straße gelegenes Wohnungseigentum mit der Nr. 25, bestehend aus einem 230/1.000stel Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 25, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts _____, Blatt _____, (bis spätestens zum _____) zu veräußern. |
2. | Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner. |
3. | Für den Fall des Vorliegens der erforderlichen Voraussetzungen beantragen wir zudem den Erlass eines Anerkenntnis- oder Versäumnisurteils. |
Begründung:
Den Beklagten gehört die Wohnung Nr. 25 zu ideellen Bruchteilen.
Mit Beschluss vom _____ haben die Wohnungseigentümer ausweislich TOP 8 des als Anlage K 2 überreichten Beschlussprotokolls geregelt, eine Entziehungsklage nach § 17 WEG n.F. erheben zu wollen.
Die Beklagten sind trotz erfolgter Abmahnungen durch den Verwalter und Vorliegens gerichtlicher Titel ihren Zahlungsverpflichtungen aus den Wirtschaftsplänen der Jahre _____ und mehreren Sonderumlagen seit _____ nicht nachgekommen. Es besteht ein Rückstand von _____ EUR. Wegen der rechnerischen Zusammensetzung wird auf TOP 8 zu Anlage K 2 Bezug genommen. Die Streichung des § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG a.F. bedeutet nicht, dass eine Abmeierung nicht weiterhin auf erhebliche Zahlungsrückstände gestützt werden kann.
Den Verkehrswert der Wohnung beziffern wir mit _____ EUR.
(Rechtsanwalt)
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen