Rz. 238

Das Muster behandelt als Beispiel den Fall der Aufnahme des Verfahrens nach Aussetzung infolge des Todes einer Partei.
Bei Aufnahme des Rechtsstreits durch einen Erben auf Beklagtenseite ist § 780 ZPO zu beachten, wenn der aufnehmende Erbe eine Beschränkung der Erbenhaftung geltend machen will.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?