1. Rechtliche Grundlagen

 

Rz. 234

Entsprechend §§ 239 ff. ZPO wird der Rechtsstreit bei Tod einer Partei, Insolvenz,[172] Verlust der Prozessfähigkeit oder – in Anwaltsprozessen – bei Tod des Anwalts unterbrochen. Die Unterbrechung endet, wenn z.B. durch die Erben, den Insolvenzverwalter oder den gesetzlichen Vertreter die Wiederaufnahme des Prozesses angezeigt oder ein neuer Anwalt bestellt ist.

Gem. § 246 ZPO findet bei anwaltlicher Vertretung in den Fällen des Todes der Partei, der Prozessunfähigkeit der Partei oder des Eintritts der Nacherbfolge eine Unterbrechung des Verfahrens grds. nicht statt. Der Prozessbevollmächtigte kann jedoch Aussetzung des Verfahrens beantragen.

Darüber hinaus kommt ein Aussetzen des Verfahrens in den Fällen der §§ 148 ff. ZPO, z.B. wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits, in Betracht.

Des Weiteren können die Parteien gem. § 251 ZPO einvernehmlich das Ruhen des Verfahrens beantragen, z.B. bei schwebenden Gesprächen zwischen den Parteien über die einvernehmliche Beilegung des Rechtsstreits.

[172] Vgl. zur Fortgeltung der bisherigen gesetzlichen Vorschriften Art. 103 EGInsO.

2. Muster: Aussetzungsantrag

 

Rz. 235

Muster 57.58: Aussetzungsantrag

 

Muster 57.58: Aussetzungsantrag

An das Landgericht _____

In dem Rechtsstreit

_____ gegen _____

beantragen wir,

das Verfahren bis zur Entscheidung des Landgerichts _____ in dem gegen den Kläger geführten Strafverfahren, Az.: _____, auszusetzen.

Begründung:

Der Kläger macht gegen die Beklagte Versicherungsansprüche aus einer Feuerversicherung geltend. Gegen den Kläger wurde insoweit wegen Brandstiftung ermittelt. Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft _____ am _____ Anklage erhoben, das Landgericht hat bereits die Hauptverhandlung anberaumt.

Beweis: Beiziehung der Strafakte _____ des Landgerichts _____

Die Aussetzung bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Strafverfahrens erscheint angezeigt.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

(Rechtsanwalt)

3. Muster: Antrag auf Ruhen des Verfahrens

 

Rz. 236

Muster 57.59: Antrag auf Ruhen des Verfahrens

 

Muster 57.59: Antrag auf Ruhen des Verfahrens

In dem Rechtsstreit

_____ gegen _____

wird beantragt,

das Ruhen des Verfahrens anzuordnen.

Begründung:

Derzeit werden zwischen den Parteien Gespräche zur Beilegung des Rechtsstreits geführt, die erfolgversprechend sind.

Der Klägervertreter hat sich mit dem Ruhen des Verfahrens ausdrücklich einverstanden erklärt.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

(Rechtsanwalt)

4. Muster: Aufnahme des Verfahrens

 

Rz. 237

Muster 57.60: Aufnahme des Verfahrens

 

Muster 57.60: Aufnahme des Verfahrens

An das Landgericht _____

Aufnahme des Rechtsstreits

In dem Rechtsstreit

_____ gegen _____

teilen wir mit, dass der Kläger durch seinen Sohn S als Alleinerbe beerbt wurde.

Dieser wird den Rechtsstreit anstelle des Verstorbenen mit den bisherigen Anträgen aufnehmen.

Es wird gebeten,

das Rubrum entsprechend zu berichtigen.

Der Erbe macht sich die Ausführungen des verstorbenen Klägers zu eigen.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

(Rechtsanwalt)

5. Anmerkungen zum Muster

 

Rz. 238

Das Muster behandelt als Beispiel den Fall der Aufnahme des Verfahrens nach Aussetzung infolge des Todes einer Partei.
Bei Aufnahme des Rechtsstreits durch einen Erben auf Beklagtenseite ist § 780 ZPO zu beachten, wenn der aufnehmende Erbe eine Beschränkung der Erbenhaftung geltend machen will.

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