I. Rechtliche Grundlagen
Rz. 194
Im Laufe eines Prozesses kann sich aus verschiedenen Gründen eine Situation ergeben, in der eine andere Person an die Stelle der bisherigen Partei tritt. Soweit für diese Änderung spezielle Regelungen getroffen sind, gelten diese besonderen Regeln.
Darüber hinaus kann sich eine Änderung in der Person der Parteien auch durch Parteihandlungen, sog. gewillkürte Parteiänderung, ergeben, wodurch eine andere Partei in den Prozess einbezogen wird (Parteiänderung), oder durch Einbeziehung einer weiteren Partei (Parteierweiterung).
Die Rechtsprechung behandelt diese gewillkürten Parteiänderungen grds. als Klageänderung, wobei jedoch verschiedene Fallgestaltungen zu beachten sind.
1. Parteierweiterung auf Beklagtenseite
Rz. 195
Hier ist die Einreichung eines der Form einer Klageschrift entsprechenden Schriftsatzes ausreichend. Der Zustimmung des neuen Beklagten bedarf es nur in der Berufungsinstanz.
2. Parteiwechsel auf Beklagtenseite
Rz. 196
Soweit bereits mündlich verhandelt wurde, bedarf der Parteiwechsel der Zustimmung des alten Beklagten, die nicht durch die Sachdienlicherklärung durch das Gericht ersetzt werden kann.
Die Verweigerung der Zustimmung ist jedoch unbeachtlich, wenn sie rechtsmissbräuchlich ist.
3. Parteierweiterung auf Klägerseite
Rz. 197
Die Parteierweiterung auf Klägerseite erfolgt durch Erklärung des bisherigen Klägers und Beitrittserklärung des neuen Klägers. Die Zulässigkeit ist bei der Streitgenossenschaft (§§ 59 ff. ZPO) gegeben.
4. Parteiwechsel auf Klägerseite
Rz. 198
Der bisherige Kläger teilt dem Gericht den Parteiwechsel mit. Der neue Kläger erklärt seinen Beitritt. Soweit bereits mündlich verhandelt worden ist, ist die Zustimmung des Beklagten erforderlich.
II. Muster: Antrag auf Parteiwechsel
Rz. 199
Muster 57.49: Antrag auf Parteiwechsel
Muster 57.49: Antrag auf Parteiwechsel
An das Landgericht _____
In dem Rechtsstreit
_____ gegen _____
wird die bisher gegen Herrn Jupp Schmitz persönlich gerichtete Klage nunmehr gegen die Schmitz GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jupp Schmitz, _____ gerichtet.
Die bisherigen Klageanträge werden auch gegenüber dem neuen Beklagten weiter verfolgt, mit der Maßgabe, dass Zinsen erst ab Zustellung dieses Schriftsatzes an die neue Beklagte geltend gemacht werden.
Es wird beantragt,
einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung gegen die jetzige Beklagte zu bestimmen.
Abschriften der Klageschrift, der Klageerwiderung, des Terminsprotokolls der mündlichen Verhandlung _____ zur Zustellung an die neue Beklagte liegen anbei.
Sofern das Gericht die Zustimmung des bisherigen Beklagten für den Parteiwechsel für erforderlich hält, wird beantragt,
dem Beklagten eine Frist zu der Erklärung zu setzen, ob er dem Parteiwechsel zustimmt.
Der Kläger ist jedoch der Auffassung, dass es lediglich auf die Sachdienlichkeit des Parteiwechsels ankommt. Diese liegt vor, da es sich bei dem ausscheidenden Beklagten um den Geschäftsführer und alleinigen Gesellschafter der neuen Beklagten handelt. _____
Bei dieser Sachlage wäre die Verweigerung der Zustimmung zudem rechtsmissbräuchlich.
Zwei beglaubigte und zwei einfache Abschriften anbei.
(Rechtsanwalt)
III. Anmerkungen zum Muster
Rz. 200
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Das Muster legt den in der Praxis häufigen Fall zugrunde, dass jemand als Vertreter einer juristischen Person gehandelt hat, aber persönlich verklagt wurde. |
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Auch nach Eintritt des neuen Beklagten kann eine Entscheidung erst nach mündlicher Verhandlung ergehen. |