An den
Gerichtsvollzieher _____
in _____
In der Zwangsvollstreckungssache
des _____
– Gläubiger –
Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____
gegen
den _____
– Schuldner –
beantrage ich im Namen und in Vollmacht
□ |
des Gläubigers |
□ |
des Schuldners |
den am _____ bei dem Schuldner laut Pfändungsprotokoll vom _____, Az: _____, gepfändeten _____, im Wege der Versteigerung bei ebay oder einer vergleichbaren Internetauktion zu einem Mindestgebot von _____ EUR im Wege des freien Verkaufes zu versteigern.
Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:
Die Verwertung der gepfändeten Sachen soll vorliegend nicht durch öffentliche Versteigerung nach § 814 Abs. 2 Nr. 1 ZPO oder als zwar allgemein zugängliche, aufgrund der Anmeldungserfordernisse und der tatsächlichen Bedeutung beim Bieterkreis beschränkten Internetversteigerung nach § 814 Abs. 2 Nr. 2 ZPO auf der Plattform www.justiz-auktion.de erfolgen, sondern als andere Art der Verwertung nach § 825 Abs. 1 ZPO.
Laut dem vorliegenden Pfändungsprotokoll vom _____ wurde _____ (Bezeichnung des Gegenstands) bei dem Schuldner gepfändet und der gewöhnliche Verkaufswert auf _____ EUR geschätzt. Das sich daraus ergebende Mindestgebot für eine öffentliche Versteigerung und auch der festgesetzte gewöhnliche Verkaufswert reichen nicht aus, um die Vollstreckungsforderung des Gläubigers einschließlich der weiteren Kosten zu befriedigen.
Die Voraussetzungen für einen freihändigen Verkauf im Wege der Versteigerung bei ebay oder einer vergleichbaren Internetauktion zu einem Mindestgebot von _____ liegen vor, da auf diesem Wege ein deutlich günstigeres Verwertungsergebnis als in einer öffentlichen Versteigerung erzielt werden kann, weil Gegenstände der vorliegenden Art ausweislich der in der Anlage beigefügten Ausdrucke über Gebotsverläufe bei ebay einen deutlich höheren Preis im Rahmen einer Internetauktion erzielen können.
Beweis: Screenshot aus einer vergleichbaren Auktion
Gegenüber einer öffentlichen Versteigerung ist der Kreis der potentiellen Bieter unendlich viel größer. Auch dauert die Auktion sieben Tage, so dass auch auf diesem Wege ein größerer Kreis von Interessenten angesprochen werden kann. Aus diesen Gründen bedient sich auch die öffentliche Hand entsprechender Möglichkeiten. Es darf insoweit auf die Internetplattform www.justiz-auktion.de verwiesen werden. Allerdings sind hier nur mehrere zehntausend Bieter registriert, währen bei den großen gewerblichen Internetplattformen mehrere Millionen Bieter registriert sind.
_____.
Es wird gebeten, antragsgemäß zu verfahren. Soweit Sie in ihrer Person eine Versteigerung bei ebay oder einer anderen Internetauktion ablehnen möchten, wird um einen rechtlichen Hinweis gebeten. Es ist dann beabsichtigt, bei dem Vollstreckungsgericht einen Antrag nach § 825 Abs. 2 ZPO zu stellen, dass die Befugnis zur Versteigerung auf den Gläubiger selbst übertragen wird.
Rechtsanwalt