An das
Amtsgericht/Landgericht
in _____
Erinnerung nach § 732 ZPO
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
In der Zwangsvollstreckungssache
des _____
– Gläubiger und Erinnerungsführer –
Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____
gegen
den _____
– Schuldner und Erinnerungsgegner –
Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____
legen wir im Namen und in Vollmacht des Schuldners gegen die am _____ erfolgte Erteilung der Vollstreckungsklausel
Erinnerung nach § 732 ZPO
ein. Wir beantragen:
1.) |
Die Zwangsvollstreckung aus der auf _____ (genaue Bezeichnung des Vollstreckungstitels) vom _____, Az: _____, vom _____ am _____ erteilten Vollstreckungsklausel wird für unzulässig erklärt. |
2.) |
im Wege der einstweiligen Anordnung
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die Zwangsvollstreckung aus dem in Ziffer 1) genannten Vollstreckungstitel ohne Sicherheitsleistung, hilfsweise gegen Sicherheitsleistung anzuordnen. |
□ |
zu beschließen, dass die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von _____ fortgesetzt werden darf. |
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Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:
Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus dem _____ (genaue Bezeichnung des Titels) vom _____, Az: _____. Er hat zu diesem Zwecke am _____ die Ausfertigung der Vollstreckungsklausel zu dem bezeichneten Vollstreckungstitel beantragt und am _____ auch ohne vorherige Beteiligung des Schuldners erhalten.
Die Erteilung der Vollstreckungsklausel ist jedoch fehlerhaft, weil (Unzutreffendes streichen)
□ |
die Voraussetzungen für die Erteilung der Klausel nicht vorliegen. |
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die der tenorierten Verpflichtung des Schuldners vorausgehende Bedingung nicht eingetreten ist, so dass nach § 726 Abs. 1 ZPO die qualifizierte Vollstreckungsklausel nicht erteilt werden durfte. |
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der in Anspruch genommene Erinnerungsführer entgegen den Angaben des Gläubigers nicht Rechtsnachfolger des im Titel bezeichneten Schuldners ist. |
Dies ergibt sich daraus, dass _____.
Zum Nachweis der vorstehenden Ausführungen _____.
Die Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger (Unzutreffendes streichen)
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steht unmittelbar bevor, nachdem der Titel nebst der erteilten Vollstreckungsklausel und weiterer Unterlagen am _____ dem Erinnerungsführer durch den Gerichtsvollzieher zugestellt wurde. |
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hat bereits begonnen, nachdem der Gläubiger
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durch den zuständigen Gerichtsvollzieher in der Wohnung des Erinnerungsführers die aus dem anliegenden Vollstreckungsprotokoll ersichtlichen Gegenstände hat pfänden lassen. |
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die Forderung des Erinnerungsführers gegen _____ (Drittschuldner) mit dem in der Anlage in beglaubigter Abschrift beigefügten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom _____ hat pfänden lassen. |
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Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, war die Erteilung der Vollstreckungsklausel verfahrensfehlerhaft, so dass (Unzutreffendes streichen)
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die Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung, hilfsweise gegen Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen ist. |
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die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Vollstreckungsforderung zuzüglich Kosten und des Ersatzanspruchs des Schuldners fortgesetzt werden darf... |