Rz. 116
In einem ersten Schritt ist der Arbeitszeitbedarf der Tabelle 2 (IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 5 Rn 1 ff.) zu entnehmen.
Rz. 117
Wenn Kinder zum Haushalt gehören, findet die Tabelle 4 (IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 7 Rn 6 ff.) ergänzend Anwendung.
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