Rz. 15

Denkbar ist z.B. der Fall, dass ein Kind zu dem Zeitpunkt, in dem sein Vater stirbt, ein eigenes Einkommen hat und daher nicht unterhaltsbedürftig ist, aber später nicht mehr über dieses Einkommen verfügt und unterhaltsbedürftig wird.

 

Praxistipp

Sollte der Versicherer den Feststellungsanspruch nicht außergerichtlich erklären, muss der Anwalt eine Feststellungsklage erheben, um die zukünftigen Unterhaltspflichten zu sichern, damit keine Verjährung eintritt. Bei nicht bedürftigen Kindern ist daher immer an diesen Gesichtspunkt für die Zukunft zu denken, da sich die Lebenssituation schnell ändern kann.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge