Landgericht _________________________
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Im Namen und mit Vollmacht der
Wohnungseigentümergemeinschaft _________________________ (Name, Adresse), vertreten durch den Verwalter _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse)
– Klägerin –
erhebe ich
Klage
gegen
_________________________, (Firma, Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse)
– Beklagte –
wegen: Forderung
Vorläufiger Streitwert: _________________________ EUR
Im Termin zur mündlichen Verhandlung werde ich beantragen:
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 49.000 EUR nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. hieraus seit dem 23.12.2009 zu bezahlen. |
Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens und Säumnis wird der
Erlass eines Versäumnisurteils
beantragt.
Begründung:
Die Klägerin ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft, deren einzelne Mitglieder mit der Beklagten, die gewerbsmäßig Bauträgermaßnahmen durchführt, im _________________________ Bauträgerverträge abgeschlossen haben, auf deren Grundlage die Beklagte die Wohnanlage W errichtet hat. Nach Fertigstellung und Abnahme durch die Mitglieder der Klägerin sind Mängel am Gemeinschaftseigentum sichtbar geworden. Die Klägerin macht Gewährleistungsansprüche geltend. Im Einzelnen:
Zwischen der Beklagten und den einzelnen Mitgliedern der Klägerin bestehen Bauträgerverträge, die – abgesehen von den Angaben zur Person, der Wohnung und der Höhe des Kaufpreises – inhaltlich gleichlautend abgeschlossen wurden. In diesen Verträgen wird hinsichtlich der von der Beklagten geschuldeten Bauausführung auf die Bezugsurkunde des Notars N vom _________________________ verwiesen, in der sich außer der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung die Baubeschreibung nebst Plänen befindet.
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Beweis: |
Vertrag vom _________________________ des Erwerbers, exemplarisch vorgelegt als Anlage K 1 |
Aus Nr. 5 der Baubeschreibung ergibt sich u.a., dass der Trittschallschutz im Bereich des Treppenhauses den in Teil 2 der Baubeschreibung genannten Mindestanforderungen zu entsprechen hat.
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Beweis: |
Beglaubigte Abschrift der Bezugsurkunde des Notars N vom _________________________ als Anlage K 2 |
Das Gemeinschaftseigentum wurde am _________________________ von den Mitgliedern der Klägerin gemeinsam in Anwesenheit des Geschäftsführers der Beklagten abgenommen.
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Beweis: |
Abnahmeprotokoll vom _________________________ als Anlage K 3 |
Seither hat sich aufgrund der Nutzung des Treppenhauses durch die Bewohner herausgestellt, dass der Trittschallschutz unzureichend ist und die Anforderungen der Baubeschreibung nicht erfüllt. Normale Gehgeräusche aus dem Treppenhaus sind in den Wohnungen deutlich zu vernehmen. Weiter sind unter dem Putz der Wände im Bereich _________________________ im Kellergeschoß Hohlstellen entstanden und im Bereich _________________________ des Kellers ist der hohl liegende Putz bereits von der Wand gefallen.
Die Klägerin hat in der Eigentümerversammlung vom _________________________ unter TOP 5 beschlossen, die Mängel im Bereich des Treppenhauses und des Kellers durch einen privaten Sachverständigen feststellen zu lassen. Unter TOP 6 hat sie weiter beschlossen, dass die Klägerin ermächtigt sein soll, die Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der vom privaten Sachverständigen festgestellten Mängel außergerichtlich und gerichtlich in Prozessstandschaft zu verfolgen. Unter TOP 7 wurde beschlossen, die Mängel im Bereich des Kellers, die vom Sachverständigen S festgestellt werden, vom Unternehmer U beseitigen zu lassen, wenn die Beklagte ihrer Pflicht zur Nacherfüllung nicht nachkommt. Die Kosten sollen anschließend von der Beklagten angefordert werden. Für die Mängel am Schallschutz im Treppenhaus soll von der Beklagten Schadensersatz verlangt werden, wenn sie ihrer Pflicht zur Nacherfüllung nicht nachkommt. Unter TOP 8 wurde der Verwalter entsprechend beauftragt und bevollmächtigt, Prozessvollmacht zu erteilen. Der Verwalter ist V, der mit Beschluss der Eigentümerversammlung vom _________________________ als solcher bestellt wurde.
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Beweis: |
Protokolle der Versammlungen vom _________________________ und vom _________________________ als Anlagen K 4 und K 5 |
Aus dem Gutachten des Sachverständigen S vom _________________________ ergibt sich, dass der Trittschallschutz die Mindestanforderungen der Baubeschreibung unterschreitet, und zwar _________________________. Hinsichtlich des Hohlliegens des Putzes im Kellergeschoß hat der Sachverständige festgestellt, dass bei der Bauerrichtung dem Putzmörtel zu wenig Wasser zugesetzt wurde, sodass sein Abbindeverhalten unzureichend war. Es ist davon auszugehen, dass binnen Jahresfrist der gesamte Putz von d...