Landgericht _________________________
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Im Namen und mit Vollmacht der
_________________________ (Firma, Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse)
– Klägerin –
erhebe ich
Klage
gegen
_________________________ (Vorname, Nachname, Adresse)
– Beklagte –
wegen: Forderung.
Vorläufiger Streitwert: _________________________ EUR.
Im Termin zur mündlichen Verhandlung werde ich beantragen:
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Die Beklagte wird verurteilt, an die C-Bank (BLZ _________________________) auf deren Konto Nr. _________________________ 12.250 EUR zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. hieraus seit dem _________________________ zu bezahlen. |
Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens und Säumnis wird der
Erlass eines Versäumnisurteils
beantragt.
Begründung:
Die Klägerin führt gewerbsmäßig Bauträgermaßnahmen durch. Sie nimmt die Beklagte wegen Kaufpreisrückständen aus einem Bauträgervertrag in Anspruch.
Die Klägerin hat sich mit notariellem Vertrag vom _________________________ gegenüber der Beklagten zur Herstellung eines Einfamilienhauses gemäß der mitbeurkundeten Baubeschreibung auf dem Grundstück Eichenhain 7 in Frankfurt am Main und zur Übereignung dieses Grundstücks an die Beklagte verpflichtet.
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Beweis: |
Notarieller Vertrag vom _________________________ als Anlage K 1 |
Als Kaufpreis wurden 350.000 EUR vereinbart, deren Fälligkeit sich nach dem Ratenplan in Nr. 5 und den Fälligkeitsvoraussetzungen in Nr. 4 des notariellen Vertrags vom _________________________ richtet.
Die Beklagte hat den Kaufpreis mit Ausnahme der letzten Rate bezahlt. Eine Bürgschaft zur Ablösung des Einbehaltes gem. § 650m Abs. 2 BGB wurde der Klägerin bereits bei Abschluss des notariellen Vertrags übergeben. Die letzte Rate i.H.v. 3,5 % des Kaufpreises, somit 12.250 EUR ist gem. Nr. 5 des Ratenplanes nach Vorliegen der allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzungen und vollständiger Fertigstellung des Vertragsgegenstandes zu zahlen.
Die allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzungen liegen nach Ziff. 4 des notariellen Vertrages und gem. § 3 Nr. 1 MaBV vor, wenn der Notar dem Erwerber schriftlich bestätigt hat, dass der Vertrag rechtswirksam geworden ist und die für seinen Vollzug erforderlichen Genehmigungen vorliegen, die Eigentumserwerbsvormerkung rangrichtig eingetragen wurde, die Lastenfreistellung sichergestellt ist, die Baugenehmigung erteilt wurde und keine vertraglichen Rücktrittsrechte bestehen.
Im vorliegenden Fall sind sämtliche allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt:
Der Notar hat den Beteiligten des Vertrags mit Schreiben vom _________________________ bestätigt, dass der Vertrag rechtswirksam geworden ist und alle erforderlichen Genehmigungen für seinen Vollzug erteilt wurden.
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Beweis: |
Schreiben des Notars vom _________________________ als Anlage K 2 |
Die Eigentumserwerbsvormerkung wurde rangrichtig in das Grundbuch eingetragen.
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Beweis: |
Grundbuchauszug vom _________________________ als Anlage K 3 |
Die Lastenfreistellungserklärung der C-Bank hinsichtlich der Finanzierungsgrundschuld der Klägerin liegt vor.
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Beweis: |
Schreiben der C-Bank vom _________________________ als Anlage K 4 |
Die Baugenehmigung wurde von der Stadt _________________________ am _________________________ erteilt.
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Beweis: |
Baugenehmigung vom _________________________ als Anlage K 5 |
Das Einfamilienhaus ist vollständig fertig gestellt. Dieses wurde vom bauleitenden Architekten mit Schreiben vom _________________________ bestätigt.
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Beweis: |
Schreiben vom _________________________ als Anlage K 6 |
Die Beklagte hat das Haus am _________________________ vorbehaltlos förmlich abgenommen.
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Beweis: |
Abnahmeprotokoll vom _________________________ als Anlage K 7 |
Mit Schreiben vom _________________________ hat die Beklagte der Klägerin mitgeteilt, 15 Natursteinplatten auf der Terrasse hätten Risse bekommen und müssten ausgetauscht werden. Bis zum Austausch behalte sie die letzte Kaufpreisrate von 12.250 EUR ein.
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Beweis: |
Schreiben der Beklagten vom _________________________ als Anlage K 8 |
Die Klägerin hat noch im November 2008 die gerissenen Natursteinplatten entfernt und neue Platten gleicher Art und Güte eingebaut. Sie hat die Beklagte hierüber mit Schreiben vom _________________________ informiert und gleichzeitig um Zahlung der letzten Rate gebeten. Da keine Zahlung einging, hat sie die Beklagte mit Schreiben vom _________________________ gemahnt, dafür Sorge zu tragen, dass die letzte Kaufpreisrate über 12.250 EUR nunmehr unverzüglich auf dem im notariellen Vertrag vom _________________________ genannten Konto der C-Bank eingehe.
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Beweis: |
Schreiben der Klägerin vom _________________________ als Anlage K 9 |
Die Beklagte behauptete nach Erhalt der Mahnung – unzutreffend – Farb...