Rz. 25

Sofern der Antrag schriftlich oder nachträglich gestellt wird, ist das nachstehende Formular zu verwenden.

 

Rz. 26

 

Praxistipp

Einen entsprechende Vordruck für einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie bspw. kostenlos auf der folgenden Internetseite einsehen und herunterladen:

http://www.justiz.de/Formulare/agI1.pdf.

 

Rz. 27

Bevor die verschiedenen Möglichkeiten der Antragstellung erläutert werden, soll das nachstehende Fallbeispiel behandelt werden.

 

Beispiel:

Der Rentner M aus Berlin, der über eine sehr geringe Rente verfügt, ist Mitglied in einem Mieterschutzverein. Anlässlich einer gem. § 554 BGB vom Vermieter übermittelten Modernisierungsankündigung, die eine Erhöhung der Miete zur Folge hat, möchte Herr M anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Von einem Bekannten hat Herr M erfahren, dass er aufgrund seines geringen Einkommens einen Anspruch auf Beratungshilfe hat.

Herr M möchte sich nun von einem Fachanwalt für Mieterecht, den er kompetenter als die Berater bei dem Mieterschutzbund hält, "kostenlos" beraten lassen, schließlich zahlt ja das Gericht die anfallenden Kosten der anwaltlichen Beratung. Herr M ruft in Ihrer Kanzlei an, schildert kurz seinen Fall und weist Sie in dem Telefonat darauf hin, dass er Anspruch auf Beratungshilfe hat, da er nur eine geringe Rente bezieht und nicht in der Lage ist, einen RA zu bezahlen.

 

Rz. 28

Zunächst erfüllt Herr M die Voraussetzung gem. § 1 Abs. 2 BerHG nicht, da er eine andere zumutbare Möglichkeit hat, seine Rechte wahrzunehmen, bevor er Beratungshilfe in Anspruch nehmen kann (s. Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe, s. Rdn 8).

Da Herr M Mitglied in einem Mieterschutzbund ist, muss er zunächst diesen Weg wählen. Erst dann, wenn keine andere Möglichkeit besteht, seine Rechte in anderer Weise wahrzunehmen hat Herr M grds. Anspruch auf Beratungshilfe.

 

Rz. 29

Wie verhalten Sie sich aber in diesem Fall?

Sie können zunächst nicht davon ausgehen, dass Sie der Anrufer in dem ersten Telefonat darauf hinweist, dass er, wie in unserem Beispiel, andere Möglichkeiten hat, seine Rechte wahrzunehmen.

Grds. ist der RA gem. § 49a Abs. 1 BRAO zur Übernahme von Beratungshilfe verpflichtet. Nur wenn er einen berechtigten Grund hat, kann der RA im Einzelfall die Übernahme von Beratungshilfe ablehnen.

Wird der RA aber tätig, bevor dem Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe nicht stattgegeben wurde, besteht für den RA ein großes Risiko hinsichtlich der Durchsetzung seiner Vergütung. Hierzu verweise ich auf die Ausführungen zu den Belehrungspflichten unter § 8 Rdn 55 ff.

 

Rz. 30

 

Praxistipp

Bitten Sie den Rechtssuchenden, bevor der RA den Auftrag annimmt und eine Tätigkeit ausübt, bei dem AG den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe zu stellen und die Erteilung eines Berechtigungsscheines zu verlangen.

Der RA ist nicht verpflichtet, ohne Vorlage des Berechtigungsscheins tätig zu werden.

Zu diesem Zweck ist zu empfehlen, den Rechtssuchenden ein Informationsblatt auszuhändigen, dem die Einzelheiten hinsichtlich des Antragsverfahrens entnommen werden können.

 

Rz. 31

Muster 6.1: Informationsblatt/Erteilung eines Berechtigungsscheins

 

Muster 6.1: Informationsblatt/Erteilung eines Berechtigungsscheins

Ggf. haben Sie aufgrund Ihres geringen Einkommens einen Anspruch auf Bewilligung von Beratungshilfe. Sofern Sie für eine außer- bzw. vorgerichtliche Tätigkeit eine Beratung, Auskunft oder eine Vertretung durch mich/uns wünschen, bitte ich Sie, vor einer Beauftragung und Tätigkeit durch mich/uns, einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe und die Erteilung eines Berechtigungsscheines für Beratungshilfe zu stellen.

1.

Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz haben.

Bei der Ermittlung des für Sie zuständigen Amtsgerichts und der Anschrift, sind Ihnen meine Mitarbeiter/innen gerne behilflich

2. Den Antrag können Sie mündlich bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts stellen. Über Ihren Antrag entscheidet der Rechtspfleger.
3.

Nehmen Sie zu dem Termin der Antragstellung Ihren gültigen Ausweis/Pass sowie aktuelle Einkommens- und Verbindlichkeitsnachweise mit z.B.:

Bewilligungsbescheid JobCenter/ARGE,
Arbeitslosengeldbescheid,
Gehaltsabrechnung,
Rentenbescheid,
letzten Steuerbescheid (bei Selbstständigen),
Nachweis über die Miethöhe,
aktuellen Kontoauszug,
Nachweise über sonstige Verbindlichkeiten (Unterhaltszahlungen, Ratenkredite usw.).
4.

Sofern Schriftstücke/Dokumente vorhanden sind, hinsichtlich der Angelegenheit, für die Sie die anwaltliche Beratung/Vertretung wünschen, nehmen Sie diese Unterlagen zu dem Termin mit und legen diese Unterlagen dem Rechtspfleger vor.

Schildern Sie dem Rechtspfleger (kurz) den Sachverhalt, stellen Sie den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe und bitten um Erteilung eines Berechtigungsscheines. Teilen Sie dem Rechtspfleger mit, dass Sie einen Rechtsanwalt mit Vertretung in dieser Angelegenheit beauftragen wollen.

5. Wenn Ihnen das Gericht den Berechtigungsschein erteilt, bitte ich Sie, sich zwe...

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