Rz. 86

Mit seinem Antrag auf Bewilligung von PKH reicht der Antragsteller auch die Klage oder den Antrag ein, für den er PKH begehrt. Dabei kann es sich um eine Rechtsverfolgung des Antragstellers handeln (Antragsteller ist Kläger/Antragsteller) oder aber um eine Rechtsverteidigung (Antragsteller ist Beklagter/Antragsgegner).

 

Rz. 87

Seitens des Gerichts (der Vorsitzende oder ein von ihm ersuchtes Mitglied) erfolgt gem. § 118 Abs. 3 ZPO die Prüfung hinsichtlich der Erfolgsaussicht des Antrages.

 

Abwandlung 1 zu Beispiel 1 (Rdn 75):

Der scheidungswillige Mandant M lebt seit zehn Monaten von seiner Ehefrau getrennt. Er hat sich in eine andere Frau verliebt und will sich unbedingt scheiden lassen. Seine Ehefrau möchte ebenfalls die Scheidung der Ehe.

 

Rz. 88

Es erfolgt hinsichtlich des Scheidungsantrags eine Prüfung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung. Die Antragsgegnerin in dem Scheidungsverfahren, die Ehefrau des Antragstellers, erhält vom Gericht gemäß den Vorschriften des § 118 Abs. 1 ZPO die Antragsschrift und kann hierzu eine Stellungnahme zu dem PKH-Antrag abgeben. Sofern es sich nicht um eine sog. "Härtefall-Scheidung" handelt, wird vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Eheleute (mindestens) ein Jahr voneinander getrennt leben (§ 1566 BGB), beide den Scheidungsantrag stellen oder einer der Ehescheidung zustimmt. Anderenfalls müssen die Eheleute drei Jahre voneinander getrennt leben (§ 1566 Abs. 2 BGB). Da unser Mandant M aus dem o.g. Beispiel die Scheidung der Ehe ohne Einhaltung des Trennungsjahres beantragt, würde die Bewilligung von PKH an der Erfolgsaussicht seines Antrages scheitern.

 

Rz. 89

 

Praxistipp:

In diesem Stadium könnte der Antrag gestellt werden, dass PKH nach Ablauf des Trennungsjahres bewilligt werden soll (vorausgesetzt die Antragsgegnerin stimmt der Ehescheidung zu und begehrt ebenfalls die Scheidung der Ehe).

 

Rz. 90

 

Abwandlung 2 zu Beispiel 1 (Rdn 75):

Mandant M lebt seit eineinhalb Jahren von seiner Ehefrau getrennt und begehrt die Scheidung der Ehe. Die Ehefrau des Antragsgegners stimmt einer Ehescheidung ebenfalls zu.

In diesem Fall dürfte die Prüfung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung, wenn der Mandant M gem. § 118 Abs. 2 ZPO nach seinen eigenen Angaben glaubhaft angegeben hat, dass die Ehe endgültig gescheitert ist, positiv bewertet werden.

 

Rz. 91

 

Beispiel 2:

B wird von A wegen Rückzahlung eines Darlehens verklagt. B beantragt Klageabweisung und stellt den Antrag auf Bewilligung von PKH. Er überreicht mit seinem Antrag eine Kopie des Kontoauszuges, mit dem die Rückzahlung des Darlehens an A dokumentiert ist.

Hier liegt für die beabsichtigte Rechtsverteidigung (weitere Ratenzahlungen vorausgesetzt) hinreichende Erfolgsaussicht vor, so dass PKH bewilligt werden könnte.

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