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Kennen Sie die Werbung einer der großen Rechtsschutzversicherer, die damit wirbt, dass diese Rechtsschutzversicherung "Anwalts Liebling" ist?

Bei einem Neumandat schleicht sich mitunter ein Gefühl der Sicherheit in vergütungsrechtlicher Hinsicht ein, wenn der Mandant seine Rechtsschutzversicherungs-Card "zückt". Der Mandant fühlt sich auf der sicheren Seite, weil er grds. davon ausgeht, dass seine Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten trägt und Ihnen erscheint die Realisierung der Vergütung zunächst gesichert.

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