Rz. 154

Die Übersendung der Kostendeckungsanfrage sollten Sie (allein schon aus Kostengründen) entweder via Telefax oder "online" (einige Versicherer bieten die Online-Kostendeckungsanfrage bereits an) bewirken. Diese Übersendungsformen sind effizienter, schneller und kostengünstiger als die Übermittlung auf dem Postweg.

 

Rz. 155

Einige Rechtsschutzversicherungen bieten daneben die Meldung des Versicherungsfalls per Telefon an. Dieser Service dürfte sich in der Praxis nicht durchsetzen, da oftmals viel Zeit damit verbracht wird, dass der Anrufer in Warteschleifen landet, anschließend in Telefonzentralen und wenn man Glück hat, wird man mit dem zuständigen Sachbearbeiter verbunden. Oft werden dann zur Prüfung des Versicherungsfalls Unterlagen angefordert oder es werden rechtliche Fragen erörtert. In dieser Zeit können Sie oder der RA sinnvollere Arbeiten erledigen.

 

Praxistipp:

Sofern Sie der Mandant über eine bestehende Rechtsschutzversicherung informiert, ist es sinnvoll, den Mandanten nach einer bestehenden Selbstbeteiligung zu fragen bzw. ihn um Vorlage der Versicherungspolice zu bitten. Zum einen können Sie dieser entnehmen ob und in welcher Höhe ggf. eine Selbstbeteiligung vorhanden ist und zum anderen können Sie leicht feststellen, welche Rechtsgebiete versichert sind bzw. ob das Rechtsgebiet, mit dem der RA beauftragt wurde, mitversichert ist.

An dieser Stelle können Sie sofort reagieren und den Mandanten unter Hinweis auf die bestehende Selbstbeteiligung bitten, diesen Betrag zu zahlen oder aber im Fall eines nicht versicherten Rechtsgebiets darauf hinweisen, dass Kostendeckung nicht erteilt wird.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?