Rz. 298
Muster 6.4: Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast
Muster 6.4: Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast
An das
□ | Amtsgericht |
□ | Landgericht |
in _________________________
In dem Rechtsstreit
Kläger ./. Beklagter
Az: _________________________
zeige ich an, den Beklagten zu vertreten. Namens und in Vollmacht des Beklagten wird die Klageforderung
unter Verwahrung gegen die Kostenlast anerkannt.
Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:
Die Klageforderung ist zum Zeitpunkt dieses Anerkenntnisses berechtigt, sodass diese gem. § 307 ZPO anerkannt wird.
Der Beklagte wehrt sich jedoch gem. § 93 ZPO gegen die Kostenlast, da er keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat und die Klageforderung vorliegend sofort anerkannt wird.
Anlass zur Klageerhebung hätte der Beklagte nur dann gegeben, wenn der Kläger vernünftigerweise davon hätte ausgehen müssen, dass er seinen der Klageforderung zugrunde liegenden Anspruch nur mit gerichtlicher Hilfe hätte durchsetzen können.
Eine solche Annahme konnte der Kläger berechtigterweise nicht treffen, weil _________________________
Es liegt auch ein sofortiges Anerkenntnis vor (OLG Düsseldorf BauR 2008, 1941; OLG Brandenburg v. 20.11.2007 – 5 W 51/07 n.v.; OLGR Schleswig 1997, 300; OLG Bamberg NJW-RR 1996, 392; LG Mannheim v. 9.6.2009 – 2 O 200/08), weil
□ | das Anerkenntnis noch vor der Abgabe und in der Frist für die Verteidigungsanzeige erfolgt; |
□ | das Anerkenntnis nach der Verteidigungsanzeige jedoch innerhalb der ersten Klageerwiderungsfrist erfolgt und mit der Verteidigungsanzeige noch kein Sachantrag verbunden war; |
□ | _________________________; |
sodass die Kosten des Verfahrens gem. § 93 ZPO dem Kläger aufzuerlegen sind.
Rechtsanwalt
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