Rz. 1
Hinweis:
Der Exkurs ist die wortgetreue Übernahme eines Aufsatzes des Verfassers, der in ZAP 2018, 119 unter dem Titel "Der Aufwendungsersatzanspruch des Käufers für den Ausbau einer mangelhaften und den Einbau einer mangelfreien Sache" erschienen ist.
Mit der Reform des Bauvertragsrechts hat auch die kaufrechtliche Mängelgewährleistung zum 1.1.2018 wesentliche Änderungen erfahren.[1] Dabei kommt der Gesetzgeber mit der Neuregelung des § 439 Abs. 3 BGB (nachstehende Rdn 6 ff.) zwar den Vorgaben des EuGH in der Rechtssache Weber und Putz (Rdn 2) zum Aus- und Einbau im Zusammenhang mit der Nacherfüllung nach[2] – er weicht jedoch mit der Gesetz gewordenen reinen Aufwendungsersatzlösung von der bisherigen BGH-Rechtsprechung[3] im Nachgang zur EuGH-Entscheidung ab (Rdn 3).
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