Rz. 24
Das tschechische Konzernrecht[68] findet sich mit allgemeinen Bestimmungen und Regelungen zu Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen im tschechischen HGB.[69] Obwohl die Regelungen zum Vertragskonzern dort für das Aktienrecht normiert sind, gelten sie rechtsformübergreifend.[70] Wie im deutschen Recht, hat im faktischen Konzern die Mutter die Tochtergesellschaften für nachteilige Geschäfte zu entschädigen.[71] Zudem ist ein Abhängigkeitsbericht zu erstellen, sollte kein Beherrschungsvertrag vorliegen.[72]
Rz. 25
Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge ähneln inhaltlich dem deutschen Recht.[73] Die Regelungen zu den Verträgen sind bei AG/GmbH durch die Hauptversammlung/Gesellschafterversammlung mit 75 %iger Mehrheit zu genehmigen, soweit der Gesellschaftsvertrag keine höheren Mehrheitserfordernisse festlegt.[74] Handelt es sich bei einer Gesellschaft um eine Personengesellschaft, müssen alle persönlich haftenden Gesellschafter dem Vertrag zustimmen.[75] Zudem bestehen Berichts- und Prüfpflichten.[76] Außerdem muss ein konsolidierter Jahresabschluss für den Konzern aufgestellt werden.[77]
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