Rz. 49

Bei dem Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert durch Diskontierung der den Unternehmenseignern in Zukunft aus dem Unternehmen zufließenden, um Fremdkapitalkosten verminderten Erträge ermittelt. Die Prognose der zukünftigen Erträge erfolgt auf Basis der geplanten (handelsrechtlichen) Jahresüberschüsse. Die finanziellen Überschüsse sind mit den risikoadäquaten Eigenkapitalkosten auf den Bewertungsstichtag abzuzinsen, um sie mit der dem Investor zur Verfügung stehenden Alternativanlage vergleichbar zu machen. Der in den Eigenkapitalkosten enthaltene Risikozuschlag muss sowohl das operative Risiko als auch das Kapitalstrukturrisiko des zu bewertenden Unternehmens erfassen.[89]

[89] Vgl. Bewertung und Transaktionsberatung, 2018, Abschnitt A, Rn 132.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?