Rz. 74

Künftige Entwicklungen können nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Daher sind die Prognosen der künftigen finanziellen Überschüsse auf ihre Plausibilität zu beurteilen. Die Plausibilitätsüberlegungen sollten dabei auf jeder Stufe erfolgen. Die Annahmen, die in der Detailplanungsphase getroffen werden und möglicherweise als Einzelpläne (Produktions-, Absatz-, Investitionspläne) vorliegen, müssen aufeinander abgestimmt und in sich plausibel sein.[144] Als Ergebnis resultiert eine integrierte und konsistente Unternehmensplanung einschl. Plan-Bilanzen, Plan-GuV und Finanzplanungen. Für Zwecke der Plausibilitätsüberlegungen sollten Unternehmensplanungen und Vergangenheitsergebnisse in einer ähnlichen Struktur ausgewiesen werden. Die Entwicklungen einzelner Positionen sollten im Zeitablauf zueinander nachvollziehbar sein. Welche Plausibilitätsüberlegungen im konkreten Bewertungsfall vorzunehmen sind, ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Neben dem nachhaltig angesetzten Umsatzniveau sollte regelmäßig auch die nachhaltig unterstellte Ergebnis-Marge (EBITDA- oder EBIT-Marge) mit erzielten Margen der Vergangenheit des Unternehmens und Ergebnis-Margen von vergleichbaren Unternehmen/Wettbewerbern plausibilisiert werden.

 

Rz. 75

Mit dem IDW Praxishinweis 2/2017 "Beurteilung einer Unternehmensplanung bei Bewertung, Restrukturierungen, Due Diligence und Fairness Opinion" hat das IDW erstmals eine Hilfestellung für die Plausibilisierung von Planungsrechnungen gegeben. Der Praxishinweis fasst die Grundsätze für eine ordnungsgemäße Beurteilung einer Unternehmensplanung zusammen und gibt Anhaltspunkte, auf welche Merkmale bei der Prüfung einer Planung für Bewertungs-und Restrukturierungszwecke auf Plausibilität zu achten ist.[145]

 

Rz. 76

Als Maßstab für die Plausibilität werden dabei zum einen die rechnerische und formelle Plausibilität sowie die materielle interne und materielle externe Plausibilität genannt. Der erste Maßstab bezieht sich dabei insbesondere auf die Fehlerfreiheit der Berechnungen und die Würdigung der getroffenen Annahmen hinsichtlich der Konsistenz einzelner Teilpläne. Bei der Prüfung auf interne Plausibilität soll untersucht werden, ob die Planungsrechnung zum einen mit den Erläuterungen des Managements und zum anderen mit der Ist-Entwicklung in der Vergangenheit im Einklang steht und geplante Veränderungen nachvollziehbar sind. Bei dem Maßstab der externen Plausibilität wird die Planungsrechnung dann im Vergleich zu den erwarteten Markt- und Branchenentwicklungen analysiert und auch die künftige Entwicklung der Wettbewerber betrachtet.[146]

[144] Vgl. IDW S 1 (2008), Rn 71.
[145] Vgl. IDW Praxishinweis 2/2017 "Beurteilung einer Unternehmensplanung bei Bewertung, Restrukturierungen, Due Diligence und Fairness Opinion", IDW Life 3/2017, 343 ff.
[146] Vgl. IDW Praxishinweis 2/2017, IDW Life 3/2017, 343 ff.

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