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Der IDW S 1 legt den Grundrahmen fest, nach dem Wirtschaftsprüfer, unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit, Unternehmen bewerten. Dabei ist jedoch anzumerken, dass der Standard nur allgemeine Grundsätze darstellen kann, der konkrete Bewertungsfall gleichwohl eine individuelle Problemlösung erfordert. Die Bedeutung des IDW S 1 beruht indes weder auf gesetzlichen Regelungen noch auf Vorgaben der öffentlichen Verwaltung. Vielmehr handelt es sich um Grundsätze, die auch über den Berufskreis der Wirtschaftsprüfer hinaus Akzeptanz[6] gefunden haben und als gerichtsfest und allgemein anerkannt gelten.[7]

[6] Vgl. Jonas, Rechtshandbuch Unternehmensbewertung, § 3 Rn 3.22.
[7] Vgl. Rohde, DStR 2016, 1566.

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