Rz. 227

Muster 6.35: Anschreiben an Gläubiger wegen eventueller Nachlassverbindlichkeiten

 

Muster 6.35: Anschreiben an Gläubiger wegen eventueller Nachlassverbindlichkeiten

An

_________________________

Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________

Durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am _________________________ in _________________________ verstorbenen Herrn _________________________ bestellt. Eine Ablichtung meiner Bestellungsurkunde ist beigefügt.

Es besteht die Kenntnis, dass von Ihrer Seite Forderungen gegen den Erblasser bestehen.

Sofern Sie diese Forderungen gegen den Nachlass geltend machen wollen, fordere ich Sie auf, Ihre eventuellen Ansprüche gegen den Nachlass innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Eingang dieses Schreibens schriftlich bei mir anzumelden. In einem solchen Fall bitte ich um Übersendung einer aktuellen Forderungsaufstellung sowie einer solchen auf den Todestag sowie um Vorlage von aussagekräftigen Belegen (Titel, Rechnung, Vertrag, etc.). Ich weise darauf hin, dass ich nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist nicht von Verhandlungen über die Ansprüche im Sinne des § 203 BGB ausgehe.

Anderenfalls bitte ich um kurze Nachricht, dass keine Forderungen gegen den Nachlass erhoben werden.

Sofern es sich bei der Forderung um Rechnungen handelt, die zwecks Erstattung einer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle einzureichen sind, fügen Sie bitte unbedingt die erforderlichen Unterlagen (Rechnung, Rezept) bei.

Rein vorsorglich erhebe ich die Einrede des § 2014 BGB.

Eine eventuell bestehende Lastschrifteinzugsermächtigung widerrufe ich.

Bitte beachten Sie:

Nach Eingang Ihrer Unterlagen werde ich Ihre Forderung in das Nachlassverzeichnis aufnehmen. Eine Anerkennung oder Zusicherung der Zahlung ist damit nicht verbunden. Insbesondere in Fällen, in denen eine Nachlassüberschuldung vorliegt, ist mit einem kurzfristigen Forderungsausgleich nicht zu rechnen. Sofern mir eine Zahlung – eventuell im Rahmen einer Quote – möglich ist, werde ich unaufgefordert auf die Sache zurückkommen. Ich bitte von Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen. Solche führen zu einer erheblichen Verzögerung der Fallbearbeitung.

(Nachlasspfleger)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?