Rz. 100

Die gesetzliche Grundlage für die Übermittlung von Daten ("Datenweitergabe") aus dem Melderegister und damit für die Melderegisterauskunft an Dritte bildet das Bundesmeldegesetz (BMG),[55] das am 1.11.2015 in Kraft getreten ist und das Melderechtsrahmengesetz abgelöst hat.

Eine einfache Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften (§ 44 BMG) sowie bedingt auch Geburtsdaten einzelner bestimmter Personen können neben bestimmten öffentlichen Stellen auch private Antragsteller erhalten. Dazu zählen neben privaten Stellen (beispielsweise Unternehmen, privatrechtliche Religionsgesellschaften, Parteien) auch einzelne Privatpersonen, sofern diese das 16. Lebensjahr vollendet haben und damit die melderechtliche Handlungsfähigkeit besitzen.

 

Rz. 101

Die Form der Melderegisterauskunft ist im Gesetz nicht festgelegt. Sie kann von der Meldebehörde schriftlich, mündlich und ausnahmsweise auch fernmündlich erteilt werden. Melderegisterauskünfte sind gebührenpflichtig. Im Bundesdurchschnitt beträgt die Auskunftsgebühr ca. 7 EUR, schwankt aber von Kommune zu Kommune zwischen 2,50 und 25 EUR pro Anfrage, je nach dem Aufwand für die Auskunft (Archivermittlung, örtliche Ermittlung etc.). Um eine positive Auskunft aus dem Melderegister zu erhalten, muss die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden. In der Regel sind hierfür Angaben zu Vor- und Nachname sowie zur Anschrift und/oder zum Geburtsdatum der gesuchten Person notwendig. Sind diese nicht bekannt, so genügt es, dass die Meldebehörde mit den Angaben des Antragstellers den Betroffenen eindeutig bestimmen kann.

 

Rz. 102

Muster 6.21: Einwohnermeldeauskunft

 

Muster 6.21: Einwohnermeldeauskunft

Muster: Einwohnermeldeauskunft

An das

Einwohnermeldeamt

der Stadt _________________________

_________________________

Nachlassangelegenheit _________________________

Auskünfte aus dem Einwohnermeldeverzeichnis

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am _________________________ in _________________________ verstorbenen Herrn _________________________ bestellt. Eine Ablichtung meiner Bestellungsurkunde ist beigefügt.

Zu meinem angeordneten Wirkungskreis gehört auch die Ermittlung der unbekannten Erben.

Auf Grund meiner bisherigen Ermittlungstätigkeit kommt Herr _________________________, geboren am _________________________, als Erbe/Miterbe in Betracht.

Zuletzt war er wohnhaft _________________________. Der derzeitige Aufenthaltsort ist mir unbekannt.

Ein weiterer bekannter Wohnsitz befand sich _________________________ in _________________________.

Ich darf Sie bitten, mich in meinen Nachforschungen zu unterstützen und mir sämtliche Meldedaten, sowohl aus dem Datenbestand I als auch aus dem Datenbestand II mitzuteilen.

Bitte übersenden Sie mir eine Kostenrechnung.

(Nachlasspfleger)

[55] Bundesmeldegesetz vom 3.5.2013 (BGBl I, 1084), das zuletzt durch Art. 22 des Gesetzes vom 19.12.2022 (BGBl I, 2606) geändert worden ist.

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