Rz. 268

Im Gegensatz zur Regelung des § 1960 BGB steht die Bestellung bei § 1961 BGB nicht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Sie muss vielmehr, sofern die Voraussetzungen des § 1960 Abs. 1 BGB vorliegen, angeordnet werden, wenn ein dahin gehender, mit der Absicht gerichtlicher Geltendmachung begründeter Antrag vorliegt.[285] Die oft zögerliche Behandlung der Nachlasspflegschaft kann mit einem Antrag auf Klagpflegschaft umgangen werden.

 

Rz. 269

Muster 6.50: Antrag des Gläubigers auf Klagepflegschaft

 

Muster 6.50: Antrag des Gläubigers auf Klagepflegschaft

Muster: Antrag des Gläubigers auf Klagepflegschaft

An das

Amtsgericht

– Nachlassgericht –

_________________________

Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________

Az. _________________________

Hiermit zeige ich an, dass ich _________________________ vertrete, Vollmacht anbei.

Namens und im Auftrag von _________________________ stelle ich folgenden Antrag:

Zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Nachlass des am _________________________ in _________________________ verstorbenen _________________________ wird ein Nachlasspfleger gem. § 1961 BGB bestellt.

Begründung:

Am _________________________ verstarb _________________________ in _________________________. Der Erblasser hat folgende gesetzliche Erben hinterlassen:

1. _________________________
2. _________________________
3. _________________________

Zwischen diesen einerseits und

1. _________________________
2. _________________________

andererseits wird um das Erbrecht gestritten. Die Parteien streiten sich um die Wirksamkeit verschiedener Testamente. Ein Erbschein wurde bislang nicht erteilt.

Dem Antragsteller steht gegen den Erblasser ein Kaufpreisanspruch zu. Der Erblasser kaufte am _________________________ einen Pkw _________________________. Der vereinbarte Restkaufpreis von _________________________ EUR wurde bislang vom Erblasser nicht bezahlt. Der Betrag ist seit dem _________________________ fällig.

Der Antragsteller will seinen Anspruch gerichtlich geltend machen, um in den Nachlass vollstrecken zu können. Nachdem nicht abzusehen ist, bis zu welchem Zeitpunkt geklärt sein wird, wer der oder die Erben sind, ist die Bestellung eines Pflegers erforderlich.

In der Anlage fügen wir Kopien der Kaufvertragsunterlagen bei.

(Rechtsanwalt)

[285] Soergel/Stein, § 1961 BGB Rn 1.

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