1. Allgemeines
Rz. 99
Außer der Nachlasssicherung und Nachlassverwaltung kann es Aufgabe des Nachlasspflegers sein, die Erben zu ermitteln.
Vorrangig ist nach einer Verfügung von Todes wegen zu suchen. Testamentarische Erben können neben hinterlegten Testamenten auch aus Verfügungen des Erblassers hervorgehen, die dieser in seinem Bankschließfach oder Zuhause aufbewahrt hat. Insbesondere die Wohnung des Erblassers ist genauestens durchzusehen und auf "Testamentsverstecke" abzusuchen.
Ist keine testamentarische Erbfolge gegeben, beginnt die Suche nach den gesetzlichen Erben. Neben den Recherchen bei nachfolgend genannten Institutionen ist es Sache des Nachlasspflegers, zunächst das Umfeld des Erblassers zu erforschen. Bei der Suche nach gesetzlichen Erben können Nachbarn, Freunde und Kollegen des Erblassers eine ergiebige Informationsquelle sein. Wenige Telefonate mit diesen Personen können die weiteren Ermittlungen gut eingrenzen.
Der Nachlasspfleger hat zumutbare Maßnahmen der Erbenermittlung selbst durchzuführen, bevor er einen professionellen Genealogen einschaltet. Bei den nachfolgend vorgestellten Archiven und Suchdiensten handelt es sich lediglich um eine Auswahl an Recherchemöglichkeiten, die ständig erweitert werden.
2. Muster: Einwohnermeldeauskunft
Rz. 100
Die gesetzliche Grundlage für die Übermittlung von Daten ("Datenweitergabe") aus dem Melderegister und damit für die Melderegisterauskunft an Dritte bildet das Bundesmeldegesetz (BMG), das am 1.11.2015 in Kraft getreten ist und das Melderechtsrahmengesetz abgelöst hat.
Eine einfache Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften (§ 44 BMG) sowie bedingt auch Geburtsdaten einzelner bestimmter Personen können neben bestimmten öffentlichen Stellen auch private Antragsteller erhalten. Dazu zählen neben privaten Stellen (beispielsweise Unternehmen, privatrechtliche Religionsgesellschaften, Parteien) auch einzelne Privatpersonen, sofern diese das 16. Lebensjahr vollendet haben und damit die melderechtliche Handlungsfähigkeit besitzen.
Rz. 101
Die Form der Melderegisterauskunft ist im Gesetz nicht festgelegt. Sie kann von der Meldebehörde schriftlich, mündlich und ausnahmsweise auch fernmündlich erteilt werden. Melderegisterauskünfte sind gebührenpflichtig. Im Bundesdurchschnitt beträgt die Auskunftsgebühr ca. 7 EUR, schwankt aber von Kommune zu Kommune zwischen 2,50 und 25 EUR pro Anfrage, je nach dem Aufwand für die Auskunft (Archivermittlung, örtliche Ermittlung etc.). Um eine positive Auskunft aus dem Melderegister zu erhalten, muss die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden. In der Regel sind hierfür Angaben zu Vor- und Nachname sowie zur Anschrift und/oder zum Geburtsdatum der gesuchten Person notwendig. Sind diese nicht bekannt, so genügt es, dass die Meldebehörde mit den Angaben des Antragstellers den Betroffenen eindeutig bestimmen kann.
Rz. 102
Muster 6.21: Einwohnermeldeauskunft
Muster 6.21: Einwohnermeldeauskunft
Muster: Einwohnermeldeauskunft
An das
Einwohnermeldeamt
der Stadt _________________________
_________________________
Nachlassangelegenheit _________________________
Auskünfte aus dem Einwohnermeldeverzeichnis
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am _________________________ in _________________________ verstorbenen Herrn _________________________ bestellt. Eine Ablichtung meiner Bestellungsurkunde ist beigefügt.
Zu meinem angeordneten Wirkungskreis gehört auch die Ermittlung der unbekannten Erben.
Auf Grund meiner bisherigen Ermittlungstätigkeit kommt Herr _________________________, geboren am _________________________, als Erbe/Miterbe in Betracht.
Zuletzt war er wohnhaft _________________________. Der derzeitige Aufenthaltsort ist mir unbekannt.
Ein weiterer bekannter Wohnsitz befand sich _________________________ in _________________________.
Ich darf Sie bitten, mich in meinen Nachforschungen zu unterstützen und mir sämtliche Meldedaten, sowohl aus dem Datenbestand I als auch aus dem Datenbestand II mitzuteilen.
Bitte übersenden Sie mir eine Kostenrechnung.
(Nachlasspfleger)
3. Muster: Anschreiben an das Standesamt wegen Heiratsurkunde, Geburts- und Sterbeurkunde
Rz. 103
Wenn keine staatlichen Personenstandsurkunden ausgestellt werden können, stellen die Zentralarchive der katholischen und evangelischen Kirche Zeugnisse aus; auch die örtlichen Kirchenstellen sind sehr oft behilflich.
Adressen:
▪ |
Katholisches Kirchenbuchamt des Verbands der Diözesen Deutschlands, Kaiserstr. 161, 543113 Bonn |
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Evangelisches Zentralarchiv, Bethaniendamm 29, 10997 Berlin. |
Rz. 104
Muster 6.22: Anschreiben an das Standesamt wegen Heiratsurkunde, Ge...