1. Allgemeines

 

Rz. 304

Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte unterscheiden sich von anderen Nachlassgläubigern nicht nur im Rang (vgl. § 327 InsO), sondern u.U. auch in der Höhe, soweit eine quotale Beteiligung am Nachlass besteht. Die Kosten der Nachlassverwaltung fallen dem Nachlass zur Last und schmälern den Pflichtteil, worauf der Mandant hingewiesen werden sollte.

2. Muster: Anwaltlicher Hinweis bei Antrag auf Nachlassverwaltungskosten für einen Pflichtteilsberechtigten

 

Rz. 305

Muster 6.67: Anwaltlicher Hinweis bei Antrag auf Nachlassverwaltungskosten für einen Pflichtteilsberechtigten

 

Muster 6.67: Anwaltlicher Hinweis bei Antrag auf Nachlassverwaltungskosten für einen Pflichtteilsberechtigten

Vereinbarung

zwischen

Rechtsanwaltskanzlei _________________________

und

Mandant _________________________

1. Nach Ansicht der Rechtsanwaltskanzlei ist aufgrund der bislang hereingereichten Unterlagen und Angaben die Beantragung der Nachlassverwaltung zu Durchsetzung und Wahrung der Rechte angezeigt.
2.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass

mit Anordnung der Nachlassverwaltung der Erbe die Befugnis verliert, über den Nachlass zu verfügen,
die Anordnung in der örtlichen Zeitung öffentlich bekannt gemacht wird,
eine den Kosten entsprechende Masse vorhanden sein muss, ansonsten ein Vorschuss zu leisten ist,
die Nachlassverwaltung erhebliche Kosten verursacht (Nachlassverwalterkosten, Gerichtskosten), die den Nachlass und somit auch die Pflichtteilsansprüche schmälern.
3.

Für die Beantragung der Nachlassverwaltung fallen Rechtsanwaltsgebühren wie folgt an:

 
Gegenstandswert: _________________________
a) Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG _________________________
b) Auslagenpauschale _________________________
c) Kopien _________________________
d) Umsatzsteuer _________________________
Gesamtbetrag: _________________________
4. Der Mandant wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Nachlassverwaltung erhebliche Zeit in Anspruch nehmen kann. Er wird weiter darauf hingewiesen, dass die Kosten der beantragten Nachlassverwaltung, da der Antrag durch ihn gestellt wird, die Nettonachlassmasse reduziert und somit auch seine Pflichtteilsansprüche.
5. Der Mandant wird auch darauf hingewiesen, dass für die Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche gegenüber dem Nachlassverwalter weitere Rechtsanwaltsgebühren anfallen.

(Unterschrift Mandant)

(Rechtsanwalt)

3. Muster: Beschwerde gegen die Aufhebung der Nachlassverwaltung

 

Rz. 306

Muster 6.68: Beschwerde gegen die Aufhebung der Nachlassverwaltung

 

Muster 6.68: Beschwerde gegen die Aufhebung der Nachlassverwaltung

An das

Amtsgericht

– Nachlassgericht –

_________________________

Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________

Az. _________________________

Anordnung der Nachlassverwaltung

Hiermit zeige ich an, dass ich _________________________ vertrete, Vollmacht anbei.

Namens und im Auftrag des Antragstellers lege ich gegen die Aufhebung der Nachlassverwaltung, Beschl. v. _________________________,

Beschwerde

ein.

Begründung:

_________________________ (Sachverhaltsschilderung).

Der Beschluss des Nachlassgerichts ist rechtswidrig. Die Aufgaben der Verwaltung wurden noch nicht erfüllt. Unserem Mandanten stehen noch Forderungen gegen den Nachlass zu. Dieser ist nicht erschöpft.

Auch besteht die Gefährdung der Forderung durch das Verhalten des Erben weiterhin. _________________________ (Sachverhaltsschilderung). Die Verbindlichkeiten des Erben werden täglich größer.

Aus diesem Grund ist die Nachlassverwaltung aufrecht zu erhalten.

Hilfsweise stellen wir Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung.

(Rechtsanwalt)

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