1. Allgemeines
Rz. 304
Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte unterscheiden sich von anderen Nachlassgläubigern nicht nur im Rang (vgl. § 327 InsO), sondern u.U. auch in der Höhe, soweit eine quotale Beteiligung am Nachlass besteht. Die Kosten der Nachlassverwaltung fallen dem Nachlass zur Last und schmälern den Pflichtteil, worauf der Mandant hingewiesen werden sollte.
2. Muster: Anwaltlicher Hinweis bei Antrag auf Nachlassverwaltungskosten für einen Pflichtteilsberechtigten
Rz. 305
Muster 6.67: Anwaltlicher Hinweis bei Antrag auf Nachlassverwaltungskosten für einen Pflichtteilsberechtigten
Vereinbarung
zwischen
Rechtsanwaltskanzlei _________________________
und
Mandant _________________________
1. | Nach Ansicht der Rechtsanwaltskanzlei ist aufgrund der bislang hereingereichten Unterlagen und Angaben die Beantragung der Nachlassverwaltung zu Durchsetzung und Wahrung der Rechte angezeigt. | ||||||||||||||||||
2. | Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass
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3. | Für die Beantragung der Nachlassverwaltung fallen Rechtsanwaltsgebühren wie folgt an:
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4. | Der Mandant wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Nachlassverwaltung erhebliche Zeit in Anspruch nehmen kann. Er wird weiter darauf hingewiesen, dass die Kosten der beantragten Nachlassverwaltung, da der Antrag durch ihn gestellt wird, die Nettonachlassmasse reduziert und somit auch seine Pflichtteilsansprüche. | ||||||||||||||||||
5. | Der Mandant wird auch darauf hingewiesen, dass für die Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche gegenüber dem Nachlassverwalter weitere Rechtsanwaltsgebühren anfallen. |
(Unterschrift Mandant)
(Rechtsanwalt)
3. Muster: Beschwerde gegen die Aufhebung der Nachlassverwaltung
Rz. 306
Muster 6.68: Beschwerde gegen die Aufhebung der Nachlassverwaltung
Muster 6.68: Beschwerde gegen die Aufhebung der Nachlassverwaltung
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________
Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________
Az. _________________________
Anordnung der Nachlassverwaltung
Hiermit zeige ich an, dass ich _________________________ vertrete, Vollmacht anbei.
Namens und im Auftrag des Antragstellers lege ich gegen die Aufhebung der Nachlassverwaltung, Beschl. v. _________________________,
Beschwerde
ein.
Begründung:
_________________________ (Sachverhaltsschilderung).
Der Beschluss des Nachlassgerichts ist rechtswidrig. Die Aufgaben der Verwaltung wurden noch nicht erfüllt. Unserem Mandanten stehen noch Forderungen gegen den Nachlass zu. Dieser ist nicht erschöpft.
Auch besteht die Gefährdung der Forderung durch das Verhalten des Erben weiterhin. _________________________ (Sachverhaltsschilderung). Die Verbindlichkeiten des Erben werden täglich größer.
Aus diesem Grund ist die Nachlassverwaltung aufrecht zu erhalten.
Hilfsweise stellen wir Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung.
(Rechtsanwalt)
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