Rz. 25
Obwohl hier eine deutlich höhere Punktzahl zu Buche – keine tätige Reue bei dem Unerlaubten Entfernen vom Unfallort – schlägt, wirkt sie sich im Ergebnis beträchtlich aus!
Es kommt auf den Zeitpunkt der bereits gutgeschriebenen Punkte an: Hier haben die "alten" Punkteabbaumöglichkeiten Auswirkungen auf die Zukunft, wenn es um die Einordnung der jeweiligen Verstöße geht. Insofern spielt es auch eine Rolle, wann welche Punkte abgebaut wurden und wann welche Punkte hinzugekommen sind. Zur Verhinderung einer Maßnahmestufe, die jeweils durchlaufen sein muss, damit weitere Maßnahmen durch die Behörde ergriffen werden können, sollte im Beispiel dem Mandanten auf alle Fälle zu einem Punkteabbau geraten werden, weil er eine Stufe tiefer eingestellt wird. Denn vor einem Entzug muss erst wieder die Stufe der Verwarnung durchlaufen werden. Selbst bei einer Sanktion, die 3 Punkte nach sich zieht, fiele der Mandant angesichts der nicht durchlaufenen Stufe wieder auf den höchsten Stand der Verwarnung, also 7 Punkte, zurück. Bliebe der Punktestand, würde also die Stufe der Verwarnung überführt, muss bei einer Eintragung von 3 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen werden, da die Behörde insoweit gebundenes Ermessen hat.
In der untersten Zeile ergibt sich, dass ein frühzeitiger Abbau von Punkten auf lange Sicht hin in dieser Variante dem Mandanten insoweit einen erheblichen Vorteil verschafft hat, als ihm hierdurch viel früher das Fahreignungsseminar einen Punkteabbau wegen des Ablaufs der 5-Jahresfrist ermöglicht. Da beide Überführungen aber in der Stufe der Ermahnung liegen, ist noch die Stufe der Verwarnung zu durchlaufen, bevor es zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen kann.
Rz. 26
Verstoß am |
Fristbeginn/Rechtskraft am |
Punkte nach VZR |
Tilgungsfrist |
Überliegefrist |
Punktestand bis 30.4.2014 |
Überführung am 1.5.2014 nach FaER |
Löschung? |
Tilgungsfrist + ÜL |
fahrlässige Körperverletzung 3.2.2009 |
17.4.2009 |
5 |
17.4.2019 |
17.4.2021 |
5 |
2 |
nein |
17.4.2020 + ÜL |
km/h 17.5.2013 |
25.8.2013 |
2 |
25.8.2015 |
25.8.2016 |
7 |
3 |
nein |
25.8.2018 + ÜL |
Unerlaubtes Entfernen 25.8.2013 |
30.10.2013 |
7 Ermahnung |
30.10.2023 |
30.10.2024 |
14 Verwarnung |
6 Verwarnung |
nein |
30.10.2023 + ÜL |
Abbaukurs |
11.3.2014 |
./. 2 = 10 |
11.3.2024 |
11.3.2025 |
./. 2 = 12 Ermahnung |
5 Ermahnung |
nein |
11.3.2024 kein erneuter Punktabbau bis 2019 möglich |
Abbaukurs |
25.11.2010 |
./. 4 = 1 |
25.11.2020 |
25.11.2021 |
./. 4 = 10 Ermahnung |
4 Ermahnung |
nein |
Abbaukurs bereits ab 25.11.2015 wieder möglich auf 3 Punkte |
Rz. 27
Bei der Variante, dass lediglich 13 Punkte überführt werden, zeigt sich dann, dass ein Abbaukurs vor Inkrafttreten des FaER deutlich weniger Effekt hat, da durch den Abbau kein Wechsel der Stufe erreicht werden konnte und lediglich eine 5-Jahresfrist in Gang gesetzt wurde. Allerdings verbleibt das Risiko bei einem erheblichen Verstoß, der in die Stufe der Verwarnung führt, so dass kein Punkt mehr abgebaut werden kann. Ein Abbaukurs wäre ggf. sinnlos, da ein weiterer Verstoß nämlich keine Tilgungshemmung entfalten könnte.
Rz. 28
Verstoß am |
Fristbeginn/Rechtskraft am |
Punkte nach VZR |
Tilgungsfrist |
Überliegefrist |
Punktestand bis 30.4.2014 |
Überführung am 1.5.2014 nach FaER |
Löschung? |
Tilgungsfrist inkl. ÜL (1 Jahr) |
fahrlässige Körperverletzung 3.2.2009 |
17.4.2009 |
5 |
17.4.2019 |
17.4.2020 |
5 |
2 |
nein |
17.4.2021 |
km/h 17.5.2013 |
25.8.2013 |
1 |
25.8.2015 |
25.8.2016 |
1 |
3 |
nein |
25.8.2019 |
Unerlaubtes Entfernen 25.8.2013 |
30.10.2013 |
7 Ermahnung |
30.10.2023 |
30.10.2024 |
13 |
5 Ermahnung |
nein |
30.10.2024 |
Abbaukurs |
11.11.2013 |
./. 2 = 11 |
11.11.2023 |
11.11.2024 |
./. 2 = 11 |
5 Ermahnung |
nein bzgl. des Abbaukurses |
11.11.2024 kein erneuter Punktabbau bis 2018 möglich – Abbau sinnlos!! |