Rz. 42

Die ARB 2010 sind, wie sich aus einer vorangestellten Inhaltsübersicht ergibt, in 4 Teile eingeteilt nämlich:

1. Inhalt der Versicherung
2. Versicherungsverhältnis
3. Rechtsschutzfall
4. Formen des Versicherungsschutzes.

Hierdurch soll dem Leser einerseits eine allgemeine Übersicht und andererseits eine rasche Orientierung ermöglicht werden. Insbesondere ist Ziel dieser geänderten Form, mehr Transparenz zu ermöglichen.

Auch schon die ARB 94/2000 waren in vier Hauptteile gegliedert.

 

Rz. 43

Die ARB 2008 stellen eine Weiterentwicklung der ARB 94/2000 dar und keine grundsätzliche Reform. Aufbau und Gliederung der ARB 94/2000 wurden bei der Fassung der ARB 2008 beibehalten. Anlass für die Änderung und Weiterentwicklung der ARB 94/2000 war die Anpassung des Allgemeinen Teils der Rechtsschutzbedingungen an die Vorgaben des VVG.

 

Rz. 44

Darüber hinaus wurden auch materiellrechtliche Verbesserungen vorgenommen, z.B.

weltweite Deckung,
kein Vorsatzausschluss beim OWi-Verfahren.

Die Neufassung der ARB 2010 stellt eine Fortentwicklung der ARB 2008 dar. Bei den ARB 2010 handelt es sich um vom GDV empfohlene Musterbedingungen.[26] Dies bedeutet, dass einzelne Rechtsschutzversicherungen abweichende, unternehmensspezifische Klauseln für ihre Rechtsschutzprodukte verwenden können.

[26] Abgedruckt im Anhang.

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