1. Keine All-Gefahren-Deckung

 

Rz. 121

Durch einen Rechtsschutzvertrag werden nicht die Kosten aller denkbaren Rechtsfälle zusammengefasst. Es gilt nicht das Prinzip der Universalität; vielmehr gilt das Prinzip der Spezialität der versicherten Gefahr (vgl. § 5 Rn 16).

2. Rechtsschutzdeckung nach Rechtsgebieten, Leistungsarten und nach Vertragsarten/Rechtsschutzformen

a) Allgemeines

 

Rz. 122

Zunächst ist in den ARB festgelegt, auf welchen Rechtsgebieten (Leistungsarten) Rechtsschutzdeckung in Betracht kommt. Konkret ist dies als sog. primäre Risikobegrenzung in § 2 ARB 2010 festgelegt. Diese als "Leistungsarten" bezeichneten einzelnen "Bausteine" sind wiederum in den einzelnen Vertragsarten der §§ 21–29 kombiniert.[59] Dies bedeutet konkret, dass die Rechtsschutzdeckung quasi auf der Grundlage einer sog. "Risikoaufspaltung" sich ergibt aus der Kombination der versicherten Leistungsart, geregelt in § 2 ARB 2010 in Verbindung mit der jeweiligen Vertragsart/Rechtsschutzform der §§ 21–29 ARB 2010.

[59] Harbauer/Stahl, ARB 2000, § 2 Rn 1.

b) Übersicht über Leistungsarten

 

Rz. 123

Übersicht über Leistungsarten gem. § 2 ARB 2010:

 
Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a
Arbeits-Rechtsschutz § 2 b
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz § 2 c
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht § 2 d
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e
Sozialgerichts-Rechtsschutz § 2 f
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz § 2 h
Straf-Rechtsschutz § 2 i
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht § 2 k

Die Rechtsschutzformen:

 
§ 21 Abs. 1 ARB 2010 Verkehrs-Rechtsschutz
§ 21 Abs. 3 ARB 2010 Fahrzeug-Rechtsschutz
§ 22 ARB 2010 Fahrer-Rechtsschutz
§ 23 ARB 2010 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
§ 24 ARB 2010 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
§ 25 ARB 2010 Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige (Arbeitnehmer)
§ 26 ARB 2010 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (Arbeitnehmer)
§ 27 ARB 2010 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
§ 28 ARB 2010 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
§ 29 ARB 2010 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

c) Übersicht über Umfang der Rechtsschutzdeckung in den einzelnen Leistungsarten und Rechtsschutzformen

 

Rz. 124

Hierzu wird auf die Darstellung in Teil 3 verwiesen (siehe § 11 Rn 1 ff.).

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