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Damit die Patientenverfügung auch zur Kenntnis genommen wird, sollte ein Hinweis darauf in der Brieftasche mitgeführt werden und die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vorgenommen werden.[59] Am sinnvollsten ist meist die Kombination von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in einer Urkunde. So ist sichergestellt, dass zumindest der Bevollmächtigte die Wünsche und Vorstellungen des Vollmachtgebers kennt und diese beim Einsatz der Vollmacht auch berücksichtigt werden.

[59] Zentrales Vorsorgeregister: http://www.vorsorgeregister.de/ZVR-Zentrales-Vorsorgeregister/Zentrales-Vorsorgeregister-ZVR.php.

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