Rz. 159

Spezielle Tabellen berücksichtigen für die Unterhaltsschadenregulierung auch die mögliche Wiederverheiratung der hinterbliebenen Witwen und Witwer.[152]

 

Rz. 160

Schlund/Schneider[153] vertreten hierzu, dass der Kapitalisierungsfaktor wegen der Wiederverheiratungsmöglichkeit erheblich zu vermindern ist. Verwiesen wird auf Erfahrungswerte aus der Schweiz,[154] nach denen die Wiederverheiratungschance 70 % bei einer 20-jährigen Witwe, 26 % bei einer 30-jährigen Witwe und 9 % bei einer 40-jährigen Witwe beträgt. Erst nach dem 55. Lebensjahr fällt die Wiederverheiratungschance unter 4 %. In der Schweiz wurden daher als Berücksichtigung der Wiederverheiratung einer Witwe Abschläge zwischen 10 % (bei 45-jährigen Witwen) und 55 % (bei 25-jährigen Witwen) vom versicherungstechnischen Barwert vorgenommen.[155] Diese Zahlen sind nach Auffassung von Schlund[156] durchaus auf Deutschland übertragbar.

 

Rz. 161

Dorbritz[157] stellte Berechnungen zur Wiederverheiratungschance in Deutschland an:

 

Tabelle 6.30: Heiratserwartungen Verwitweter nach Regionen, Alter und Geschlecht, 2007[158]

Alter Deutschland West Ost Deutsche Ausländer
Frau Mann Frau Mann Frau Mann Frau Mann Frau Mann
20 43,8 % 62,8 % 46,6 % 66,5 % 35,5 % 41,2 % 39,4 % 64,8 % 57,0 % 48,8 %
25 39,4 % 61,7 % 41,0 % 65,2 % 35,6 % 41,3 % 36,8 % 64,5 % 49,6 % 43,0 %
30 32,4 % 55,9 % 33,5 % 58,8 % 30,1 % 41,5 % 31,1 % 59,0 % 40,2 % 34,9 %
35 22,5 % 46,7 % 23,2 % 49,5 % 20,0 % 37,0 % 21,5 % 50,1 % 30,2 % 23,1 %
40 15,0 % 39,1 % 15,5 % 42,1 % 13,5 % 28,2 % 14,3 % 41,5 % 21,7 % 18,4 %
45 9,0 % 31,1 % 9,4 % 34,0 % 7,5 % 20,7 % 8,5 % 32,8 % 14,2 % 13,9 %
50 5,2 % 24,0 % 5,5 % 26,3 % 4,0 % 15,6 % 4,9 % 25,1 % 8,3 % 10,8 %
55 2,5 % 17,1 % 2,7 % 18,9 % 1,7 % 10,9 % 2,4 % 17,9 % 4,1 % 8,2 %
60 1,1 % 10,5 % 1,2 % 11,5 % 0,7 % 6,3 % 1,1 % 10,9 % 1,4 % 4,9 %
 

Rz. 162

Die Anwendung sog. "Wiederverheiratungstabellen" ist nicht mehr zeitgemäß; angesichts der soziologischen Veränderungen sind tabellarische Werte heute nicht mehr brauchbar. Einer individuellen Einschätzung im jeweiligen Einzelfall ist der Vorzug einzuräumen.[159]

 

Rz. 163

Es gilt aber weiterhin: Je jünger die Witwe, desto höher ist ihre Wiederverheiratungschance anzunehmen. Auch der u.U. anspruchsbeeinflussenden Aufnahme einer nicht-ehelichen Beziehung ist dabei nachzugehen.

[152] Wussow/Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 7. Aufl. 2000, S. 327 (Tabelle 20: Witwenrente) und S. 328 (Tabelle 21: Witwerrente): Lebenslängliche Witwen- und Witwerrenten unter Berücksichtigung der Wiederverheiratungsmöglichkeiten. Siehe allerdings auch begleitend Wussow/Küppersbusch, 7. Aufl. 2000, Rn 657 zu den Tabellen! Siehe ferner Becker/Böhme, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 20. Aufl. 1997, S. 568 (Tabelle 6: Witwenrente) und S. 568 (Tabelle 7: Witwerrente); Becker/Böhme, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 21. Aufl. 1999, S. 443 (Tabelle 18: Witwenrente) und S. 443 (Tabelle 19: Witwerrente). Beachte: Grundlagen für die bei Becker/Böhme und Wussow/Küppersbusch wiedergegebenen Tabellen bilden bis zuletzt die Sterbetafel 1970/72 und die Heiratstafel 1972/74!
[153] Schlund/Schneider, VersR 1976, 809, 810; ferner Schneider/Schlund/Haas-Schlund, Kapitalisierungs- und Verrentungstabellen, 2. Aufl. 1992, S. 15 (Rn 21); 102 (Rn 105); 117 f. (Rn 186 ff.).
[154] Nachweise bei Schneider/Schlund/Haas-Schlund, Kapitalisierungs- und Verrentungstabellen, 2. Aufl. 1992, S. 15 (Rn 21); 118 (Rn 191) (unter Hinweis auf Stauffer/Schaetzle, Barwerttafeln, 4. Aufl. 1989, Rn 843 ff.).
[155] Schneider/Schlund/Haas-Schlund, Kapitalisierungs- und Verrentungstabellen, 2. Aufl. 1992, S. 15 (Rn 21); 118 (Rn 191).
[156] Schneider/Schlund/Haas-Schlund, Kapitalisierungs- und Verrentungstabellen, 2. Aufl. 1992, S. 15 (Rn 21).
[157] Dorbritz, Heiratsverhalten Lediger, Geschiedener und Verwitweter in Deutschland 2007 – Ergebnisse der Berechnung von Heiratstafeln, Bevölkerungsforschung Aktuell 03/2009, 2 (Analysen aus dem BiB).
[158] Dorbritz, Heiratsverhalten Lediger, Geschiedener und Verwitweter in Deutschland 2007 – Ergebnisse der Berechnung von Heiratstafeln, Bevölkerungsforschung Aktuell 03/2009, 2 (Analysen aus dem BiB), Tab. 3.
[159] Küppersbusch verzichtet daher seit der 8. Aufl. (2004) auf der Wiedergabe entsprechender Tabellen (Küppersbusch, a.a.O. Rn 865). Auch Becker/Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, enthält seit der 22. Aufl. (2002) keine Tabellen mehr.

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