Rz. 12
Auch wenn zwischenzeitlich aktualisierte Sterbetafeln existieren, können in der Tagespraxis auch ältere Tabellen (wie Arnau, Kerpen [Rdn 11]) für die Kapitalisierung weiterhin benutzt werden, da die hieraus entnommenen Kapitalisierungsfaktoren zum einen nur unwesentlich (gerade bei Berechnung von zeitlich begrenzten Erwerbsschäden) abweichen, und zum anderen (und vor allem) der Kapitalisierungsfaktor nur ein Aspekt unter vielen zum Finden des allseits akzeptablen Regulierungsbetrages ist.
Rz. 13
Die Standardliteratur[13] zum Schadenersatzrecht enthält in Anhängen die wichtigsten Kapitalisierungstabellen. Für besondere Fälle ist auf die Darstellung von Weißer/Loehnert[14] hinzuweisen.
Rz. 14
Hinweise zu Kapitalisierungstabellen enthalten Rdn 374 ff.
Rz. 15
Des Weiteren existiert das im Buchformat 1992 aufgelegte, auf den Sterbetafeln 1986/1988 basierende, umfangreiche Tabellenwerk von Schneider/Schlund/Haas,[15] das kaum Berechnungsfragen offen lässt und im Herbst 2007 in Neuauflage[16] (einschließlich Rechensoftware) erschien.
Rz. 16
Grundlegende Veränderungen haben ab 1986/1988[17] die aktualisierten Sterbetafeln für die tägliche Regulierungspraxis wegen der Vielfalt der hierbei zu bedenkenden Abfindungsaspekte nicht gebracht. Die Praxis kann daher durchaus noch mit auf älteren Sterbetafeln basierenden Tabellenwerken weiterhin arbeiten, solange man sich der Ungenauigkeiten bewusst ist (siehe Rdn 85 ff.).
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