Rz. 125

Werden Hinterbliebenenrenten erst etliche Jahre[101] nach dem Tod des Verunfallten kapitalisiert, wäre theoretisch der (noch nicht korrigierte) Abfindungsbetrag mit einem mathematisch ermittelten[102] Faktor zu multiplizieren, um der zwischenzeitlichen durchschnittlichen (weiteren) Versterblichkeit Rechnung zu tragen, wenn man bei der Kapitalisierung das Alter des Verstorbenen im Zeitpunkt der Abfindung zugrunde legt.

 

Rz. 126

Relevanz hat diese Berechnungsmethode in der Praxis allenfalls im Verhältnis zu Sozialversicherern und vergleichbaren Drittleistungsträgern. Für die Direktregulierung spielt sie keine wesentliche Rolle angesichts der sonstigen abzuwägenden Abfindungsaspekte.

[101] In der Praxis erfolgt die Kapitalisierung allerdings regelmäßig erheblich früher.
[102] Schlund/Schneider/Haas, S. 163 f. (Tabelle A 5). Die Tabellen von Schlund/Schneider/Haas enthalten weitere Korrekturfaktoren bis zu einem Abstand von 10 Jahren zwischen dem Tod des unterhaltspflichtigen Ehemannes/Vaters und dem Abfindungszeitpunkt.

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