Rz. 199

Der Betriebsrat hat Anspruch auf Telefonbenutzung bzw. eine dem betrieblichen Standard entsprechende Telefonanlage.[285] Bei entsprechendem betrieblichen Standard und wenn es im Einzelfall erforderlich ist, hat der Betriebsrat auch Anspruch auf die Nutzung eines Telefaxgerätes.[286]

[286] Vgl. Besgen, NZA 2006, 959, 960.

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