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Ein Quotenvermächtnis liegt vor, wenn dem Bedachten ein Bruchteil des Nachlasswerts, z.B. vom Barerlös des nach dem Abzug der Nachlassverbindlichkeiten verbleibenden Nachlassrests, vermacht ist.[198] Hierbei ist jedoch eventuell eine Abgrenzung zu einer Erbeinsetzung gem. § 2087 BGB vorzunehmen.[199] Zu beachten ist, dass der Erblasser ausdrücklich regeln sollte, welche Komponenten der Barnachlass beinhaltet.

Muster 6.18: Quotenvermächtnis

 

Muster 6.18: Quotenvermächtnis

Im Wege eines Vermächtnisses vermache ich meinem Freund _________________________ einen Anteil von ⅓ des sich nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten ergebenden Barnachlassrestes. Unter den Barnachlass fallen mein Sparguthaben und die Giroguthaben meiner Konten bei der _________________________-Bank.

[198] BGH NJW 1960, 1759; WM 1978, 377; Roth, NJW-Spezial 2017, 39.

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