Rz. 61

Bei einem Universalvermächtnis wird der gesamte Nachlass unter der ausdrücklichen Bezeichnung als Vermächtnis zugewendet.[159] Folge ist, dass im Übrigen die gesetzliche Erbfolge eintritt. Zu beachten ist, dass eine Bestimmung durch einen Dritten gem. § 2151 BGB möglich ist. Der Erblasser muss jedoch in der letztwilligen Verfügung die Auslegungsregel des § 2087 Abs. 1 BGB entkräften. Diese besagt, dass wenn der Erblasser seinen gesamten oder nahezu gesamten Nachlass zuwendet, im Zweifel darin eine Erbeinsetzung zu sehen ist. Diese Zuwendung ist auch für das Universalvermächtnis möglich.[160] Deshalb sollte der Erblasser in der letztwilligen Verfügung eine Regelung über die Erbfolge treffen. Des Weiteren hat der Universalvermächtnisnehmer die Nachlassverbindlichkeiten zu tragen.[161] Dies folgt daraus, dass er alle Aktiva und Passiva des Nachlasses übernimmt.[162]

 

Praxishinweis

Bei einem Universalvermächtnis bleibt kein Nachlasswert. Demnach wird kein gesetzlicher Erbe die Erbschaft annehmen. Es sollte deshalb ein Testamentsvollstrecker zur Vermächtniserfüllung eingesetzt werden.

Muster 6.9: Universalvermächtnis

 

Muster 6.9: Universalvermächtnis

Zugunsten meiner Tochter _________________________ ordne ich ein Vermächtnis dergestalt an, dass ihr mein gesamter beweglicher und unbeweglicher Nachlass zu Alleineigentum zu übertragen ist. An der gesetzlichen Erbfolge ändere ich nichts.

[159] Schlitt, ZErb 2006, 226, 227.
[160] Grüneberg/Weidlich, Vor § 2147 Rn 6; Staudinger/Otte, § 2151 Rn 1.
[161] Nieder/Kössinger/W. Kössinger/Najdecki, HB Testamentsgestaltung, § 3 Rn 49.
[162] Grüneberg/Weidlich, § 2385 Rn 2.

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